# Bitte unterschreibt: VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!
Es ist an Absurdität kaum noch zu überbieten: Die Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist:innen (VVN-BdA) steht “auf der Kippe”!
HANDELN
Bevor wir zu den Hintergründen kommen, bitte mobilisiert ALLE, um hier dagegen zu unterzeichnen:
HINTERGÜNDE
Antifaschismus … warum ist das Wort immer noch für so viele so negativ besetzt? Es steht für alles, was unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung umfasst! Es ist Boden und Basis unseres Staates. Nie wieder Faschimus. So einfach. Es ist weder “der schwarze Block” noch “linksgrün-versifft”. Es ist der Anstand, keinen Faschismus zu dulden. Es ist das Bekenntnis zu Menschenrechten. Es ist das Wort für “Ich will keine Diktatur”. Nichts anderes.
VVN-BdA selbst erklärt hier die aktuelle Sachlage und die möglichen Konsequenzen:
Ernst Grube, ein heute fast 94-jähriger jüdischer Überlebender des Ghetto Theresienstadt, schreibt:
Eine gutes Statement hat auch die Linksfraktion Berlin geschrieben
Und bei der taz finden sich mehrere Artikel dazu
- https://taz.de/Bedrohte-Gemeinnuetzigkeit-des-VVN-BdA/!6209168/
- https://taz.de/Nach-den-Widersetzen-Protesten-in-Erfurt/!6195644/
- https://taz.de/Nach-Blockaden-gegen-AfD-in-Erfurt/!6209014/
Ok, und jetzt nochmal langsam:
Die VVN-BdA ist die älteste Organisation derer, die unter Deutschlands schlimmer Vergangenheit zu leiden haben, und sich dafür einsetzen, dass diese brutalen, menschenverachtenden, demokratiefeindlichen Strukturen nicht noch einmal an die Macht kommen. Und genau diese Organisation muss sich jetzt fragen lassen, ob sie wirklich “gemeinnützig” ist.
Die Definition von Gemeinnützigkeit lautet im Kern:
Das Handeln muss stets dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Das ist die inhaltliche Bestimmung. Vor allem aber wird Gemeinnützigkeit im Steuergesetz geregelt, in den Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO), hier am wichtigsten der §52 AO (“Gemeinnützige Zwecke”). Und diese Gemeinnützigkeit kann jederzeit geprüft und auch entzogen werden – was sachlich vollkommen richtig ist, denn grundsätzlich soll ja nicht “alles und jedes” gemeinnützig sein.
“Alles und jedes” wird aber kaum auf eine Vereinigung zutreffen, die sich einfach dafür einsetzt, dass das Nazi-Regime sich nicht wiederholt.
Doch genau stellt jetzt das Finanzamt Berlin in Frage!
(Zitat Anfang) In dem Behördenschreiben vom 17. Juli dieses Jahres legt das Finanzamt dar, dass eine „unzulässige politische Betätigung“ bestehen könnte und weist besonders auf die „aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot“ hin. Bis zum 24. November sollen die Steuererklärungen für 2023, 2024 und 2025 vorgelegt werden, heißt es in dem Schreiben. (Zitat Ende)
Vorausgegangen war eine Kampagne mehrerer rechtspopulistischer Medien, die die Gemeinnützigkeit anzweifelten. Dies gipfelte zuletzt in Berichten über die Proteste gegen die Af* in Erfurt. Es wurde behauptet, dass hier “Tarnstrukturen” zwischen VVN-BdA und einigen der Veranstaltenden der Gegenproteste zu finden sein.
(Quelle: https://taz.de/Nach-Blockaden-gegen-AfD-in-Erfurt/!6209014/)
Es ist ein Schlag ins Gesicht aller noch lebenden Opfer und deren Familien und mehr als nur eine Respektlosigkeit. Es ist ein Angriff auf alles, was wir aus dem Naziregime hätten lernen sollen.
Es genügt also, von rechts laut genug “Betrug!” zu schreien, um die Behörden zu wecken … aber wenn andersrum der Einsatz rechtsstaatlicher Mittel gegen Rechtsextremisus gefordert wird, wie bspw. beim Beantragen der Prüfung eines Parteiverbots, muss das jahrelang diskutiert und geprüft werden ?!?
Im Ruhrpott heisst es “Merkste selber, nä?”
Im Norden: “Jo. Nee.”
Uns bleibt im Moment nur noch Sarkasmus, um ein so deutlich lenkbares Staats- und Behördenverhalten zu ertragen.
Sandra
OMAS GEGEN RECHTS Bundesweit
kontakt@ogrbund.de







