Newsletter

[ Kein Newsletter ]

Das öffentliche Newsletter-Formular an dieser Stelle war nur kurzfristig zu Testzwecken verfügbar – wir bitten um Entschuldigung, falls das zu Verwirrung geführt hat. Darum war es auch nie in unseren Menüs verankert und es gab auch keine Information darüber im Blog. Um es aufzurufen, musste man gezielt auf unserer Webseite danach suchen oder Kontakt&Hilfe > Sitemap > Newsletter anklicken.

Nach eingehenden Überlegungen bleiben wir aber bei unserem ursprünglichen Beschluss, der seit über einem Jahr hier nachzulesen ist, d.h. wir werden keinen öffentlichen Newsletter anbieten:

Falls jemand ein Auskunftsverfahren nach Art. 15 DSGVO in Erwägung zieht, hier einige Informationen vorab, die es Ihnen und uns leichter machen. Dies entspricht der für diese Fälle vorgesehenen Negativauskunft (die wir im Einzelfall selbstverständlich individuell beantworten werden, wie es das Gesetz vorsieht):

  1. Negativauskunft:
    1. Alle Daten (so auch die personenbezogenen Informationen) aus dem Newslettersystem. das sich kurzfrisitig zu Testzwecken auf unserer Webseite befand, sind bereits unumkehrbar und unwiderruflich gelöscht. Es sind keine personenbezogenen Daten hieraus mehr in unserem Webseitensystem.
    2. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus dem Newsletter-System findet also nicht mehr statt.
  2. Ausnahme (entstanden durch die Information an die Betroffenen):
    Alle betroffenen Personen wurden über die Löschung informiert – hierzu mussten wir natürlich die Emailadressen, die bei der Registrierung angegeben wurden, kopieren. Es sind aber nur die Emailadressen, keine Namen oder andere Daten. Einzig diese Emailadressen befinden sich daher natürlich noch in unserem Emailsystem, das aber unabhängig von der Webseite ist. Wir müssen diese Emailadressen zur Nachvollziehbarkeit und zur Erfüllung unserer Informationspflichten nach den gesetzlichen Regelungen aufbewahren (bei anhaltender Kommunikation selbstverständlich solange, wie wir die jeweilige Kommunikation dokumentierbar vorrätig halten müssen).
  3. Sollten Sie eine Einzelanfrage mit einem Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO gestellt haben,
    werden wir diese nach Prüfung der jeweiligen Identität selbstverständlich korrekt innerhalb eines Monats (= entsprechend der gesetzlichen Pflichten) individuell beantworten, sofern in diesem Zeitrahmen Ihre Identität einwandfrei geklärt werden konnte. Auch das ist die gesetzliche Bestimmung hierzu.

Wir erlauben uns noch einen Nachsatz aus gegebenem Anlass:

Liebe Gegner der OMAS GEGEN RECHTS – wir sind nicht blöd. Wenn wir mehrfach hintereinander binnen kurzer Zeit mit exakt demselben Schreiben und einem angeblichen “Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO” konfrontiert werden, so ist es sehr wahrscheinlich, dass dahinter andere Absichten stehen.

Natürlich bearbeiten wir alle Auskunftsersuchen im rechtlich korrekten Rahmen, das versteht sich von selbst. Aber wir werden mißbräuchliche Anfragen im Zweifelsfall rechtlich prüfen lassen und nachverfolgen, auch das steht uns im Rahmen der DSGVO zu.

Die Entscheidung gegen einen öffentlichen Newsletter hat nichts mit Ihnen zu tun, sondern lediglich mit der Arbeitsauslastung im Team, und ist nur eine Rückkehr zu unserem ursprünglichen Entschluss. Sie haben hier also gar nichts bewirkt 🙂

Vielen Dank und viele Grüße,
Ihr und Euer WebTeam
kontakt@omasgegenrechts-nord.de

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