# Talkshows: Rechtsaußen keine Bühne bieten
Den Rechten keine Bühne bieten. Dies gilt als einer der Grundsätze gegen Reaktionismus und Rechtspopulismus.
Darum ist es für uns so unerträglich, wenn “Rechtsaußen” immer wieder eben doch eine Bühne in Interviews und Talkshows bekommt. Es ist für uns absolut unverständlich (vor allem im Vorfeld der historisch wichtigen Wahlen!) …
- dass gerade auf öffentlich-rechtlichen Sendern immer wieder den Rechtsaußen-Ikonen Platz gegeben wird für ihre verdrehten, menschenverachtenden, gesellschaftszersetzenden Äußerungen.
- dass völkische Phantasien, rechtsnationaler Sprachgebrauch, reaktionäre Phantasien, Rassismus und Menschenverachtung direkt oder indirekt ein breites Publikum bekommen
- dass all dies nicht gestoppt und nur selten mit konkreten Fakten gekontert wird
- dass kaum Zusammenhänge hergestellt werden, dass kein Kontext aufgezeigt wird
- dass es dermaßen zugelassen wird, den Boden von Verfassung und Grundgesetz zu verlassen
- dass rechte Phrasen und Narrative zu ernsthaften Themen erhoben und wie “ganz normale Thesen” behandelt werden – denn sie sind es NICHT. Sie sind nur Wegbereiter der demokratischen Zersetzung – und wer sehen will, wohin sowas führt, schaut einfach in die USA.
Und gerade bei öffentlich-rechtlichen Medien empfinden wir das alles besonders schlimm, da diese doch eine gesellschaftliche Verantwortung mittragen sollten.
Hier geht es nicht um Zensur, sondern um Zusammenhänge. Oder Neudeutsch: Es wird einfach nicht das richtige “Framing” gesetzt.
Was also tun?
Nicht unwidersprochen lassen! Wegschauen und Abwinken, hilft den Falschen.
Für alle, die direkt aktiv werden wollen, gibt es hier bereits gute Petitionen (darum haben wir keine eigene erstellt):
- Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Online-Petition
- Petition · Keine Bühne für Verfassungsfeinde im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk! · innn.it
Außerdem können die Sender (und im speziellen Fall direkt die Redaktion) angeschrieben werden, Adressen u.a. hier:
- https://www.rundfunkbeitrag.de/der-rundfunkbeitrag/senderfamilie
- Programmbeschwerde – das Bürgerportal | die-medienanstalten.de
- Kontakt zur Redaktion – Caren Miosga – ARD | Das Erste
- ARD Kontaktmöglichkeiten
- ZDF Service Kontakt
Da wir alle unterschiedlich reagieren und dieser Artikel nicht nur für eine spezielle Sendung, sondern generell gilt, stellt Euch bitte einen persönlichen Text zusammen (generelle Tipps zu Anschreiben und offenen Briefen haben wir > hier)
Was wir Euch an dieser Stelle jedoch bieten möchten, geht viel weiter:
Mehr Hintergrund
Wir wollen es aber nicht bei Aufrufen zu Petitionen oder Zuschriften an die Sender belassen, sondern haben uns mit dem Thema “Rechtsaußen in öffentlich-rechtlichen Medien, insbesondere in Talkshows” genauer auseinandergesetzt. Hier das Ergebnis.
Was denken andere?
Zuerst haben wir uns umgesehen, ob nur wir das alles als unzumutbar empfinden. Das ist nicht der Fall, wir sind nicht allein!
Die Zeit bezeichnet das Anschauen von Talkshow schon als “kollektiven Masochismus”:
https://www.zeit.de/kultur/film/2026-02/tino-chrupalla-caren-miosga-afd-donald-trump-usa
Und ein – schon etwas älterer – Artikel der Anne Frank Stiftung zu Rechtspopulismus im Fernsehen hat den Titel “Ihr werdet sie nicht entzaubern”
https://www.bs-anne-frank.de/fileadmin/content/Blog/BTW_Medien.pdf
Darin heißt es: “Das Neutralitätsgebot der Öffentlich-Rechtlichen bedeutet nicht, dass extreme Positionen unkritisch dargestellt werden müssen. Vielmehr hat der ÖRR eine demokratische Schutzfunktion und muss klar benennen, wenn Parteien oder Akteur*innen demokratische Grundwerte untergraben. Redaktionen müssen sorgfältig prüfen, ob die Einladung eines Gastes zu einem echten Erkenntnisgewinn beiträgt – oder nur dessen Bühne vergrößert.”
Und in ihrem Instagram-Post dazu schreibt die Stiftung weiter:
“Neutralität heißt nicht, Extremismus eine Bühne zu bieten. (…) Wer bekommt Gehör – und wer nicht? Warum fehlen die Stimmen der „Omas gegen Rechts“, der migrantischen Communities, der Menschen, die den Widerstand organisieren?”
https://www.instagram.com/p/DFrwSGzs74y/
Auch die Frankfurter Rundschau nimmt ganz deutlich Stellung, Zitat: “Die Af* wird in Talkshows nicht gestellt, sondern hofiert.” https://www.fr.de/politik/kritik-wegen-chrupalla-afd-politiker-sind-bei-miosga-dauergaeste-94160642.html
Ein hat den noch krasseren Titel “Wir werden das nicht überleben: ZPS warnt vor AfD und Präsenz bei Miosga im Öffentlich-Rechtlichen“
https://www.fr.de/politik/kritik-wegen-chrupalla-afd-politiker-sind-bei-miosga-dauergaeste-94160642.html
Die taz spricht ein weniger sanfter, aber genau so direkt vom “Zynismus eines populistischen Programms”:
https://taz.de/Debatte-ueber-Oeffentlich-Rechtliche/!6079414/
Klare Worte, harte Analysen.
Wen interessiert das?
Natürlich haben Talkshow längst nicht mehr die “Zugkraft”, die sie einmal hatten. Die Zeiten vorbei, in denen Politik um 19:30 bei ZDF “heute” oder um 20:15 in der ARD Tagesschau stattfand. Ganz andere Plattformen haben die “Meinungsmacht” übernommen, denn auf Streamingportalen und Social Media Kanälen können sich sowieso bereits alle ihre eigenen Bühnen bauen.
Trotzdem bewegen solche Sendeformate die öffentliche Diskussion. Und sie rücken rechte Narrative, rechte Sprechweisen in eine gefährliche Position, in eine gefährliche Normalität, in eine gefährliche Wirksamkeit.
Darum haben wir uns das alles einmal ganz genau angesehen, um unseren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Dazu gehören Statistiken, die Betrachtung von Meinungsfreiheit gegenüber Volksverhetzung und die Beleuchtung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Medien. Das ist nicht einfach – und auch nicht immer so, wie wir es uns direkt wünschen würden. Aber eins nach dem anderen.
Unsere Betrachung
Das Thema “Rechtspopulismus in den öffentlichen-rechtlichen Medien” hat vor allem zwei Aspekte: eine “gefühlte” Seite aus moralischer Empörung und demokratischer Sorge auf der einen, und eine Betrachtung der harten Wirklichkeit, also der Rahmenbedingungen, Vorgaben und Fakten auf der anderen Seite.
Schauen wir uns das an:
Die “gefühlte Seite”
Moralische Empörung
Natürlich sind wir als erstes moralisch empört, denn wir haben noch eine Moral, die die Grenzen von Gut und Böse anerkennt. Moral ist per se nichts schlechtes. Sie wird nur schlecht geredet.
Hierzu hatten wir bereit im Dezember einen Artikel verfasst der > hier nachzulesen ist: Moral ist kein Schimpfwort
Der Kernpunkt darin: Unsere gesellschaftliche Moral ist nicht beliebig. Sie ist nicht “einfach nur ein Gefühl” oder gar von der Erziehung abhängig. Die gesellschaftliche Moral, also unsere Werte und Normen legen fest, welche Verhaltensweisen als wünschenswert gelten. Diese Werte dienen der sozialen Orientierung. Sie sind das Regelsystem für unser Zusammenleben und dienen dazu, „Gut“ und „Böse“, „Richtig“ und „Falsch“ in unseren Handlungen zu unterscheiden. Und dies alles ist in unserem Grundgesetz und in unserer Verfassung definiert.
Das bringt uns direkt zum nächsten Punkt:
Demokratische Sorge
Wir sorgen uns also um unsere Demokratie. Und das Normalisieren rechter Positionen ist eine Gefährdung für die Demokratie, dies wurde in vielen Studien nachgewiesen – und wer ein aktuelles Beispiel braucht, wie schnell das alles in tatsächlicher Gewalt mündet, schaut einfach in die USA.
Ein Mittel dieser gefährlichen Normalisierung sind ständige, öffentliche Wiederholungen rechter Positionen, bis sie sich eben “normal” anfühlen oder einfach nicht mehr widersprochen wird, weil niemand mehr die Nerven dazu hat.
Und genau hierbei sind Talkshows ein geeignetes Mittel. Dazu gibt es sogar preisgekrönte, wissenschaftliche Analysen, zum Besipiel Politikwissenschaftlerin Dr. Teresa Völker …
- https://www.wzb.eu/de/personen/teresa-voelker
- T. Völker bei der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft: Die Normalisierung der extremen Rechten und wie demokratische Parteien und Medien dazu beitragen
Moralische Empörung und demokratische Sorgen sind also definitiv angebracht.
Die sachliche Seite
Gleichen wir nun also unser Gefühl mit der harten Wirklichkeit ab:
- Wieviel Platz erhalten rechte Themen und Parteien in den Sendern?
- Was ist mit der Meinungsfreiheit?
- Wie wichtig sind Faktenchecks?
- Was sind die Aufgaben und Richtlinien der Medien?
- Und abschließend: Unser Fazit
1. Statistiken
Punkt A: Werden bestimmte Parteien bei Talkshows tatsächlich bevorzugt?
Überraschung: Die Statistiken sagen etwas anderes. In einer Gegenüberstellung der Anteile im Bundestag (dunkelblau) gegenüber den Anteilen der Einladungen zu Talkshows (hellblau) ist zu sehen, dass diese Verhältnisse durchaus angemessen sind. Daraus ergibt sich sogar, dass die Af* verhältnismäßig viel seltener eingeladen wurde als andere Parteien. In konkreten Zahlen ausgedrückt: Bei 24% Sitzanteil im Bundestag hat sie nur 2,8% der Einladungen erhalten, während bei allen anderen Parteien das Verhältnis mit etwas Plus/Minus ungefähr stimmig ist – also die Anzahl der Einladungen auch in etwa den Sitzanteilen im Bundestag entspricht.
Es ist also nicht richtig, sondern nur “gefühlt” so, dass beispielweise der Af* einen besonderer Stellenwert bei den Talkshow-Einladungen hat.

Partei-Ranking in Talkshows, Quelle: de.statista.com
Punkt B: Die Themen
Woher kommt dann das Gefühl, dass Rechtsaußen soviel Platz in den Talkshows einnimmt?
Zum einen sind wir natürlich darauf fokussiert. Das ist das Phänomen der selektiven Wahrnehmung. Ganz einfaches Beispiel: Wenn ich ein neues, rotes Auto habe, sehe ich plötzlich überall rote Autos. Gefühlt auch mehr als vorher. Stimmt aber nicht, ich nehme es nur vergleichsweise stärker wahr.
Zum anderen zeigt die erste Statistik nur die Anzahl der Partei-Einladungen.
Das Gefühl, das Rechtsaußen-Themen so viel Platz einnehmen, hängt natürlich auch davon ab, welche Inhalte in den Talkshows behandelt werden – unabhängig von den Teilnehmenden. Denn auch bei den Gesprächsrunden mit anderen Parteien stehen immer wieder rechte Narrative im Vordergrund und werden bekanntlich sogar von anderen Parteien übernommen.
Das verstärkt das Gefühl, dass Positionen von rechtsaußen soviel Platz erhalten. Denn in welcher dieser Sendungen ging es zuletzt wirklich um Themen statt um Positionen? Um konkrete Steuerskandale und die dazu längst überfälligen Rückforderungen? Oder Wohnungsnotstand? Oder Klimakonzepte? Oder überhaupt irgendwelche Lösungen oder mögliche Modelle und Alternativen, vielleicht auch mit guten Beispielen aus anderen Ländern?
Aber nein, egal, wer eingeladen wird: Rechtspopulismus bestimmt die Themenwelten – sehr schön verklauselt als “multithematisch” oder, vereinfacht gesagt, die Schlammschlacht der Parteien mit sich selbst. Auch hierzu gibt es eine Statistik, und diese zeigt sehr deutlich, dass das “Gerangel miteinander” direkt auf Platz eins der Themenwelten ist:

Themen-Ranking in Talkshows, Quelle: de.statista.com
Hier gibt es also durchaus einen Nachweis dafür, dass das Parteiengerangel (an Platz 1 mit 16%) weitaus mehr Raum einnimmt als konkrete Themen wie Renten oder Wirtschaft, die im kleinen einstelligen Prozentbereich dahinter zurückliegen. Hier täuscht uns unser Gefühl also nicht.
Ok, die Parteiverhältnisse in den Talkshows sind also zahlenmäßig in Ordnung (auch wenn wir weiterhin jede Minute für rechtes Geschwafel als eine Minute zuviel empfinden), und unser Gefühl, dass tatsächliche Aufgaben unter dem Gerangel der Parteien miteinander leiden, täuschts uns nicht.
Was aber ist denn nun erlaubt und was nicht? Schauen wir uns das weiter an:
2. Meinungsfreiheit
In Deutschland dürfen doch alle sagen, was sie denken, oder? Ja, mit Einschränkungen.
Dazu ein Zitat von Hannah Arendt: „Meinungsfreiheit ist eine Farce, wenn die Information über die Tatsachen nicht garantiert ist.“
Und genau da liegt das Problem: Mit vielerlei Talkshows wird eben keine Information über Tatsachen garantiert.
Meinungsfreiheit bedeutet zwar, vieles sagen zu dürfen – aber eben keine Tatsachenverdrehungen. Und die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen im Rahmen der Gesetze – also auch der Grundgesetze.
Dazu gibt es einen guten Artikel bei Campact:
https://www.campact.de/blog/2025/01/meinungsfreiheit-in-gefahr/
Aber – hiergeblieben! 🙂 – dahin wollen wir jetzt gar nicht “abbiegen”, wir schauen uns das lieber selbst genau an:
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Meinungsfreiheit in Artikel 5 definiert:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nochmal, wie bereits beschrieben: Wir wollen weder die Meinungsfreiheit noch die Pressefreiheit beschneiden. Wir fordern auch keine Zensur. Aber wir fordern auch die Einhaltung des zweiten Absatzes:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Die Meinungsfreiheit ist – entgegen landläufiger Ansichten – also nicht beliebig. Es gibt klar definierte Grenzen durch allgemeine Gesetzte, und hierzu gehört auch und vor allem das komplette Grundgesetz mit allen seinen Werten. Hier zum Nachlesen:
Verstöße dagegen zählen NICHT zur Meinungsfreiheit. Und wie sehr Rechtspopulisten dagegen verstoßen, ist allseits bekannt.
Meinungsfreiheit vs. Tatsachenverdrehung
Wir fordern weiter: Kontext. Zusammenhänge Faktenchecks. Und dazu gibt es sogar einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der ganz klar zwischen Meinungsfreiheit und Tatsachenverdrehung unterscheidet.
Ein Beispiel ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 23/94)
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1994/04/rs19940413_1bvr002394.html
Darin heisst es – in diesem Fall zur Leugnung der Judenverfolgung – konkret:
B. II. 2 b) Bei der untersagten Äußerung, daß es im Dritten Reich keine Judenverfolgung gegeben habe, handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.
Wir sagen damit nicht, dass in irgendeiner aktuellen Talkshows die Judenverfolgung geleugnet wurde. Wir geben nur ein Beispiel dafür, dass Meinungsfreiheit kein Freifahrtschein ist.
“Das wird man doch wohl noch sagen dürfen!” ist und bleibt richtig, solange es sich innerhalb der gesetzlichen (und vor allem grundgesetzlichen) Vorgaben bewegt und es sich nicht um falsche Tatsachenbehauptungen handelt.
Ergebnis:
Kontext und Faktenchecks sind also kein edler Wunsch, sondern einer der Pfeiler der Meinungsfreiheit.
Wer hier puren, faktenfreien, verfassungs- und grundgesetzwidrigen Rechtspopulismus mit Meinungsfreiheit verwechselt, macht sich mitschuldig an einer düsteren Zukunft und einer schon jetzt schwierigen Gegenwart.
Somit hat unsere Forderungen nach Faktenchecks sogar eine gesetztliche Basis.
3. Faktenchecks!
Meinungsfreiheit beinhaltet also, dass der Abgleich mit Tatsachen und Gesetzen erfolgen muss. Dass Antworten, Nachfragen, Gegenargument und Faktenchecks ausgehalten werden müssen. Meinungsfreiheit ist kein Anspruch auf Rechthaberei und Widerspruchslosigkeit. Du darfst fast alles sagen, musst dann aber eben auch das Echo aushalten – und vor allem darf eine Meinung nicht als Tatsache dargestellt werden.
Zurück zu den Talkshows:
Warum also kann nicht einfach am Bildschirmrand ein Faktencheck eingeblendet werden? So, wie es auch mit Aktienkurse oder sonstigen “Eilmeldungen” geschieht: Einfach ein kleiner Ticker-Streifen mit den tatsächlichen Informationen zu den populistischen Aussagen. Oder mit Warnhinweisen bei Falschdarstellungen und diskriminierenden Begriffen.
So etwas ginge problemlos auch bei Livesendungen, das schafft notfalls sogar eine KI, falls jemand meint, dass Menschen dafür nicht schnell genug sein sollten (obwohl sie es sehr wahrscheinlich sind, denn an den Mischpulten sitzen ja Profis, die den Umgang mit schnellen Schnitts, Schwenks, Tastaturen gewöhnt sind).
Außerdem sind die Sendungen (auch wenn es manchmal nicht so aussieht) sehr, sehr gut vorbereitet, die Fragekataloge meistens bekannt oder sogar vorher mit den Teilnehmenden abgesprochen.
Also könnte genausogut bereits Faktenmaterial bereitgestellt werden, aus dem sich dann nur passend bedient werden müsste.
Verträge und Hintergründe vs. Faktenchecks
Ein Beispiel: Die Miosga-Talkshow bspw. kommt aus ihrer eigenen Produktionsfirma (MIO media) und wird im Auftrag des NDR in Berlin erstellt. Hier könnten bereits in den vertraglichen Regelungen entsprechende Passagen eingefügt werden.
Das wird aber nicht gemacht. Der NDR hat zwar bspw. zu einer bestimmten Sendung einen Faktencheck nachgelegt – dieser kam aber zu spät und war nicht direkt mit der Sendung verknüpft, sondern ist nur für diejenigen zu finden, die aktiv danach suchen. Der Faktencheck ist hier:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/caren-miosga/faktencheck/faktencheck-zur-sendung-vom-08022026,faktencheck-184.html
Technisch wäre es kein Problem, dies direkt in die Sendung einzubinden. Auch vertraglich ist das alles regelbar. Es fehlt offenbar nur der Wille.
Und hier setzt die Verantwortungslosigkeit ein. Wir verstehen – wenn auch mit Augenrollen – den wirtschaftlichen Zusammenhang, das Streben nach Aufmerksamkeit, den “Run auf die Quote”. Bei Privatsendern ist das eine geschäftliche Notwendigkeit. Aber hier geht es um öffentlich-rechtliche Medien. Medien, die durch unsere Gebühren dafür bezahlt werden, einen seriösen Journalismus zu betreiben. Mit Fakten. Auf dem Boden von Grundgesetz und Verfassung.
Darum bleibt unsere Forderung bestehen – nach mehr Augenmaß, mehr Kontext, mehr Fakten.
Das führt uns zum nächsten Punkt unseres eigenen Faktenchecks:
4. Aufgaben und Richtlinien der Medien
Was ist denn eigentlich der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien? Was “darf” Journaismus überhaupt, vor allem im öffentlich-rechtlichen Bereich?
Unserem Rechts-Empfinden nach müsste es doch hier darum gehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterstützen und aufrecht zu erhalten. Aber schauen wir uns die Rechts-Wirklichkeit an:
Medienstaatsvertrag
Die Pflichten und Rechte der öffentlich-rechtlichen Medien sind konkret im bundesweiten Medienstaatsvertrag geregelt. Zusätzlich gibt es auf Länderebene einige Einzelbestimmungen plus jeweilige Landesmediengesetze.
// Nettes Fundstück daraus: Es gibt im Medienstaatsvertrag sogar den § 94 mit dem schönen Titel “Diskriminierungsfreiheit” – dieser jedoch rein gar nichts mit Diskriminierung im Sinne des Grundgesetzes zu tun. Er bestimmt nur, dass alle journalistischen Plattformen gleichberechtigt sein sollen, also kein Medium (TV, Internet, Radio) weniger wert ist als das andere. Mit Diskriminierungsfreiheit im sozialen und politischen Sinne hat das nichts zu tun. //
Zurück zum wesentlichen – was regelt der Medienstaatsvertrag? Unter anderem den:
Grundauftrag
Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien umfasst die Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung. Dies soll freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen, soziale und kulturelle Bedürfnisse erfüllen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
Gerade den letzten Punkt sehen wir kritisch, denn: es wird durchaus mehr “getriggered” und polarisiert, als wirklich gefördert. Oder wo sind die Sendungen darüber, wie Demokratie wieder miteinander funktionieren kann? Wo sind die Talkshows mit Betroffenen von politischer Gewalt? Wo sind die Sendungen, die über alle die phantastischen Projekte und Ideen berichten, die so viele Menschen und Organisationen in Deutschland und anderswo haben, um eine wertvolle, mitmenschliche, klima- und sozialfreundliche Zukunft miteinander zu gestalten? In welche Talkshow findet so etwas statt?
Andersrum gefragt: Welchen gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert es, Menschen eine Bühne zu geben, denen an gesellschaftlichem Zusammenhalt überhaupt nicht interessiert sind? Die ganz im Gegenteil sogar die Spaltung der Gesellschaft als Grundlage für ihre politische Agitation brauchen? Die sich ihre eigene Legitimierung überhaupt erst durch das Aufstacheln und Gegeneinanderausspielen ganzer Bevölkerungsgruppen selbst erschaffen? (Hierzu kommen wir auch gleich noch beim Punkt “Volksverhetzung”) Und dabei spielt ihnen jede öffentliche Bühne, jeder einzelne Talkshowauftritt in die Hände.
Neben fehlenden Faktenchecks steht hier also auch der Grundauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien tatsächlich in Frage.
Über diesen Grundauftrag hinaus gibt es noch den sogenannten
Pressekodex
Der Pressekodex umfasst die “anerkannten journalistischen Grundsätze”, nach denen sich “guter Journalismus” richten sollte.
Ok, und was ist das? Hier wird es leider “weich” (es wird sogar vom “zahnlosen Tiger” gesprochen), denn: diese journalistischen Grundsätze, sind keine festen Gesetze, sondern eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Zum Pressekodex gehören Wahrhaftigkeit, Achtung der Menschenwürde, sorgfältige Recherche usw. – das Ganze hat zwar moralisches Gewicht und bei juristischen Streitigkeiten durchaus Einfluß, aber es sind eben tatsächlich erstmal nur “Ehrenwerte” und nichts, was sich paragraphenmäßig definitiv “einklagen” ließe.
- https://www.die-medienanstalten.de/journalistische-grundsaetze-desinformation/
- https://www.presserat.de/pressekodex.html
Also eine schöne Idee und eine ehrenwerte Verpflichtung, aber in der Rechtswirklichkeit nicht “einklagbar”.
Was in diesem Zusammenhang auch gern zitiert wird ist der
Grundsatz der Ausgewogenheit und die “False Balance”
Unter dem Grundsatz der Ausgewogenheit wird verstanden, dass Inhalte (also auch Meinungsrichtungen) gleichgewichtet wiedergegeben werden sollten.
Das gilt aber nur bedingt, denn es gibt auch das Prinzip der “false balance” (“Falsche Ausgewogenheit”).
Die False Balance gilt vor allem im wissenschaftlichen Journalismus. Falsche Ausgewogenheit bedeutet, dass zwei unterschiedlich Positionen gleichwertig (also ausgewogen) dargestellt werden, obwohl die wissenschaftlichen Belege für die eine Seite überwiegen. Ein Beispiel: Es gibt eine wesentlich größere Beweislage dafür, dass die Erde KEINE Scheibe ist Darum ist wäre es eine falsche Ausgewogenheit, der Scheibentheorie denselben Stellenwert zu geben wie der Erdkugel und den Planeten.
Das gilt zwar bei wissenschaftlichem Journalismus – bei politischem Journalismus jedoch nicht! Hier ist es genau andersherum: Es wird davon ausgegangen, dass es wichtig ist, unterschiedliche Meinungen GLEICHWERTIG zu behandeln. Kurz gefasst: Nur weil die einen etwas doof finden, dürfen es die anderen dennoch sagen. Und zwar beide Seiten gleichermaßen, eben “ausgewogen”.
Für die Sender bedeutet das: Sie dürfen in ihrem Gesamtprogramm nicht nur EINE politische Tendenz verfolgen, sondern müssen im Prinzip allen Tendenzen Raum geben. Dabei geht es nicht um die Ausgewogenheit einzelner Sendungen, sondern des gesamten Angebots der Sender. Also nur weil eine Sendung rechtstendentiös ist, kann hier nichts “angeklagt” werden, solange es genügend andere Sendungen im Gesamtangebot gibt, die das wieder aufwiegen.
Fassen wir zusammen:
Es ist leider tatsächlich so, dass es KEINE eindeutige Medien-Richtlinie gibt, nach der der Auftritt von Rechtspopulist:innen verboten werden könnte.
Es gibt auch keine Handhabe dafür, die öffentlich-rechtlichen Medien an ihren “Auftrag” oder an “Augewogenheit” zu erinnern. Denn der “Ausgewogenheit” – wie eben erläutert – entsprechen sie ja. Und der “Auftrag” ist kein Gesetz, sondern eine ehrenhafte, freiwillige Verpflichtung. Es geht also nur mit moralischen Appellen.
ABER: Es gibt AUCH kein Recht darauf, faktisch falsche Meinungen und grundgesetzwidrige, verfassungsfeindliche Äußerungen hinnehmen zu müssen.
UND: Es gäbe eine Menge Möglichkeiten, diese “falschen Fährten”, die Spalterei und Lügerei auch wirklich, konkret und direkt, sogar noch während der Sendungen zu entlarven.
Es fehlt allein – der Wille.
5. Fazit
Soweit unser Faktencheck. Was dabei herauskommt:
- Rechtsaußen wird nicht so oft eingeladen, wie wir es empfinden
- Die Themenwelt wird aber insgesamt durch die Rechtspopulisten bestimmt
- Die Beschäftigung der Parteien mit sich selbst nimmt mehr Raum ein als eigentliche Sachthemen
- Der Medienauftrag sieht vor, dass politische Meinungen gleichgewichtet vertreten sein müssen
- Der Medienauftrag sieht aber NICHT vor, dass die grundgesetz- und verfassungsfeindliche Thesen unwidersprochen verbreitet werden dürfen – das ist nicht einmal von der Meinungsfreiheit gedeckt!
Es bleibt also bei unser begründeten Forderung, dass allen Faktenhecks und gründliche Information unabdingbar sind und direkt von den Medienschaffenden mit zur Verfügung gestellt werden müssen. Sonst machen sie sich selbst zu Handlangern rechter Propaganda.
Und wir möchten noch etwas zu bedenken geben:
Das alles klang jetzt so schon abgeklärt, sachlich, analytisch … es wurde nur Folgendes noch nicht erwähnt:
Auch ein Drittes Reich wurde nur möglich, weil bestehende Systeme ausgereizt wurden. Es wurden keine Gesetze gebrochen, sondern höhnisch ausgenutzt. Es ist also nicht immer ratsam, sich nur auf die Vorgaben zu verlassen.
Und eben das bedeutet, verfassungsfeindlich agierenden Personen NICHT so eine Bühne zu geben. Sie NICHT wie andere Politikerinnen und Politker zu behandeln. Es ist absurd, Menschen eine Gleichbehandlung zuzusprechen, die ihrerseits alle anderen ungleich behandeln.
Was wir vor allem nicht verstehen, ist die thematische Blindheit dahinter.
Wir weisen bereits seit langer, langer Zeit alle Pressemenschen darauf hin, dass sie sich auch nur eine eigene Grube schaufeln, wenn sie das alles unwidersprochen zulassen.
Und was ist hier eigentlich mit Kollegialität? Wo ist die Solidarität gegenüber all den Journalistinnen und Journalisten, die genau von “Rechtsaußen”, also genau von der Gefolgschaft derer, die da in die Talkshows eingeladen werden, eingeschüchtert und bedroht werden? Dieser Druck wird täglich ausgeübt, von kleinen Kommentar-Sticheleien bis hin zu echten Gewalt- und sogar Mord-Drohungen. Von rechtsaußen. Und trotzdem werden die, denen das alles nichts ausmacht, denen das alles im Gegenteil sogar noch nützt und die es deswegen direkt oder indirekt unterstützen, auch noch weiterhin eingeladen zu Talkrunden und Gesprächen? Ernsthaft?
Es bleibt also leider der Eindruck, dass sogar der öffentlich-rechtliche Rundfunk daran teilnimmt, rechtsextreme Positionen zu normalisieren.
Die bittere Wahrheit ist jedoch: Das ist leider soweit erstmal “nur” ein moralisches Empfinden. Wir hören Eure Proteste (und fühlen diese genauso), aber die Wirklichkeit ist komplexer:
Natürlich stehen “Triggerthemen” bei Talkshows immer im Vordergrund – alles für “die Quote”. Es muß schon ein bisschen reißerisch sein, es darf auch gern zur allgemeinen Aufregung führen – denn nur “keine Nachrichten sind schlechte Nachrichten”. Es geht immer um das Laute, das Sichtbare, das Gehörtwerden – egal wie.
Ethik – mehr als Theorie, Fakten und die Rechtslage.
Genau solche “Theoriefeinheiten” wie alles oben Beschriebene haben schon einmal den ganz Falschen zur Macht verholfen.
Denn bei aller Theorie muss irgendwann auch einfach der gesunde Menschenverstand einsetzen.
Es muss doch irgendeinen inneren Kompass geben, dessen Nadel sich bereits wild dreht.
Wir haben diesen Kompass: Verfassung und Grundgesetz – unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.
Niemand sollte sich hinter irgendwelchen Konstrukten “verstecken” dürfen, wenn es ganz klar um die Bedrohung von Menschen geht. Und um nichts anderes geht es, wenn Rechtsaußen-Phrasen zur Sal0nfähigkeit erhoben werden.
Rechtsaußen ist NICHT normal. Menschenverachtung ist NICHT normal. Das alles kann also auch nicht mit den “normalen” Maßstäben bewertet werden.
Faschismus ist keine Meinung – auch nicht, wenn er sich in teure Anzüge und gehobene Wortwahl hüllt.
Und selbst wenn wir das alles einfach so hinnehmen uns hier inhaltlich blind stellen würden, bliebe immer noch eine Frage:
Wie “politisch korrekt” muss man sein, bis man sich selbst verleugnet? Wer bitte lädt Menschen ein, die letzten Endes nur das Haus abfackeln wollen?
Deutlicher: Warum lassen die öffentliche-rechtlichen Medien Menschen zu Wort kommen, die genau diese öffentlich-rechtlichen Medien abschaffen wollen?
Die taz spricht vom “Zynismus eines populistischen Programms”:
Debatte über Öffentlich-Rechtliche: Hier läuft etwas schief | taz.de
Und sogar die Hanns Seidel Stiftung – eigentlich CSU nah – erkennt die Lage:
hss.de: Faktenpapier Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks / Medienstaatsvertrag.pdf
Thüringen: Das will die AfD bei einer Regierungsübernahme ändern | FREILICH Magazin
Björn Höckes “5 Punkte Plan” AfD-Verbot-Jetzt AfDexit
Und auch der Punkt “Volksverhetzung” sollte nicht außer acht gelassen werden
https://www.campact.de/blog/2026/01/was-ist-volksverhetzung-definition-strafe/
Kurzum: Rein “theoretisch” gibt es kaum anfechtbare Einwände gegen das Auftreten rechtsppoluistischer Menschen in den Medien.
Dennoch sollte es deutlich in Frage gestellt werden, warum so was – vor allem im Vorfeld historisch bedeutsamer Wahlen – so massiv sein muss.
Sandra
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