# Demos und Mahnwachen: Anmeldepflichten
Wir wurden mehrfach gefragt, ob es als Einzelperson erlaubt ist, unangemeldet z.B. mit einem Schild in etwas Abstand von anderen Veranstaltungen zu “demonstrieren” oder eine Mahnwache abzuhalten.
Wir sind keine Juristinnen und können das daher nicht 100% rechtssicher beantworten, aber hier unsere Ergebnisse und Erfahrungswerte. Das ist für solche “Einzeldemos”, aber auch generell für Versammlungen / Demos / Mahnwachen wichtig:
Solange wirklich ALLEIN (als Einzelperson) “demonstriert” wird, ist es keine Versammlung, sondern schlichtweg Meinungsfreiheit, die durch den Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetztes geschützt und erlaubt ist:
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/75-jahre-grundgesetz/artikel-5-gg-2267596
. - Artikel 8 des Grundgesetzes (“Versammlungsfreiheit”) und die entsprechenden Versammlungsbestimmungen sind hier noch nicht anwendbar, solange es bei einer Einzelperson bleibt, denn “Versammlungen” setzen mindestens 2 Personen voraus – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/artikel-8-grundgesetz-2257564, Zitat:
>> Von einer Versammlung spricht man immer dann, wenn eine kollektive Meinungskundgabe stattfindet: Also, wenn sich mehrere Menschen zusammenfinden, um gemeinsam ihre Meinung an einem Ort öffentlich kund zu tun. Unter Gelehrten ist die Frage trefflich umstritten, wie viele Teilnehmer mindestens zusammenkommen müssen. Alle sind sich aber einig: Mehr als eine oder einer muss es sein.<<
Solange also ALLEIN die eigene Meinung kundgetan und nicht durch z.B. extreme Lautstärke eine “Ruhestörung” verursacht wird, sollte alles ok sein.
Schwierig wird es, wenn Menschen sich “dazugesellen” bzw. stehenbleiben, um zu diskutieren (was so aussehen kann, als würden sie mitdemonstrieren).
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Diejenigen, die “mitmachen” möchten, darum bitten, NICHT mitzudemonstrieren, da es keine angemeldete Versammlung ist.
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b) Wenn das nicht geht oder nicht gewünscht ist, direkt bei der Polizei anrufen und eine spontane Demonstration anmelden, siehe bspw.
https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-etwas-beantragen/versammlungen
(bitte ggf. für das eigene Bundesland nochmal selbst “googeln”)
Das wurde auch hier z.B. gut beschrieben (da geht es zwar um Megaphone, aber auch um “Demonstrationsrecht” als Einzelmensch generell):
https://freiheitsfoo.de/2021/05/03/recht-auf-megaphon-meinungsfreiheit/
Wir würden grundsätzlich dazu raten, schon mind. 48 Stunden vorher wenigstens bei der Polizei anzurufen und zu fragen, wie man sich korrekt vor Ort verhält. Denn zur genauen Einschätzung gehört auch Ortskenntnis und in jedem Bundesland / Region / Stadt wird das etwas anders gehandhabt.
Erste Anlaufstelle ist tatsächlich immer die örtliche Polizei. Hier könnt Ihr auch fragen, ob Ihr das regionale Ordnungsamt miteinbeziehen müsst und wer dort zuständig ist.
Einige gute Tipps gibt es auch hier:
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/demonstrationen-ihre-rechte-pflichten-und-grenzen/
Erfahrungsgemäß ist ein guter Kontakt zur lokalen Polizei und dem Ordnungsamt ohnehin immer gut und wichtig. Notiert Euch Namen, Daten, Ansprechpersonen – das ist sehr hilfreich. Und keine Scheu: Es sind auch nur Menschen wie Du und ich 🙂
Alles Gute, Sandra
OMAS GEGEN RECHTS Nord
kontakt@omasgegenrechts-nord.de