# Herr M. und der Entzug der Staatsbürgerschaft
Der Herr Merz von der CDU (falls vergessen: C steht für christlich, D für demokratisch …) rückt immer weiter nach rechts.
Im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl will er jetzt die Hürden bei der Einbürgerung erhöhen und in “Härtefällen” (nicht näher definiert) sogar die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkennen. Natürlich kombiniert mit der wahlkampfrelevanten Aussage, dass “die Ampel” das bis jetzt alles zu weich gehandhabt und damit nur Probleme verursacht habe.
“RICHTIG SO” – wird es an vielen deutschen Stammtischen heißen.
“Richtig so?”
… ja, selbstverständlich gehören Straftaten grundsätzlich verfolgt. Mit allen Vorgaben und Möglichkeiten unserer Gesetze, die wir schon haben! Wenn für die korrekte Verfolgung von Straftaten mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, umso besser. Denn dann könnten endlich auch all jene vernünftig verfolgt und bestraft werden, die die wirklichen Feinde unserer Demokratie sind. Aber diese Forderung ist hier nicht herauszuhören.
… und nein – denn was hier passiert, ist lediglich die weitere Befeuerung der ohnehin schon überhitzten, diskriminierenden und ausländerfeindlichen Diskussionen. Es klingt so, als sei so ein Vorstoß auf einmal DIE Lösung für … ja, für was eigentlich …?
Das eine (Staatsbürgerschaft) hat mit dem anderen (Strafverfolgung) nichts zu tun.
Sonst müssten wir auch alle Rechtsextremen (und die zuerst, da sie definitiv staatsfeindlich agieren) die Staatsbürgerschaft aberkennen. Das entspräche dem demokratischen Gleichheitsprinzip.
Für alle Deutschen – ob “geburtsdeutsch” oder eingebürgert – gelten dieselben rechtlichen Vorgaben der deutschen Gesetze. Wenn diese einfach konsequent umgesetzt werden, erübrigt sich die Diskussion schon.
Durch den plakativen Ruf nach “Entzug der Staatsbürgerschaft” wird hier lediglich suggeriert (und beliebte Aussagen der Rechten unterstützt), dass
- “die Ausländer” grundsätzlich ein Problem seien und
- alles besser wird, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen wird
Beides ist falsch.
Es ist nichts weiter als “Wahlfang” am rechten Rand, was hier betrieben wird.
Ginge der Entzug der Staatsbürgerschaft denn überhaupt?
Nein. Artikel 16 des Grundgesetz verbietet den Entzug der Staatsbürgerschaft (es sei denn, jemand tritt nachweislich in eine ausländische Armee oder terroristische Organisation ein, womit der Forderung des Herrn Merz schon Genüge getan wäre – es ist hier gar keine Änderung notwendig!).
Es wäre also eine Anpassung des Grundgesetzes erforderlich. Dazu werden aber die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates benötigt. Also “mal eben ein Gesetz ändern” geht hier gar nicht.
https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz-einfuehrung/541690/von-wem-und-wie-kann-das-grundgesetz-geaendert-werden/
Wenn das “D” in CDU tatsächlich für demokratisch stehen soll, müssten diese demokratischen Grundregeln auch einem Herrn M. bewusst sein.
Deutsche Staatsbürgerschaft
Die Staatsbürgerschaft gibt’s nicht geschenkt. Sie ist an Integrationsleistungen geknüpft, d.h. es muss mit Tests, bestandenen Prüfungen und Arbeitsleistung nachgewiesen werden, dass es denen, die die Staatsbürgerschaft beantragen, wirklich ernst damit ist.
Wir haben vielen, vielen Mensch dabei geholfen, diese Staatsbürgerschaft zu erwerben und wir empfehlen allen, die notwendigen Tests einmal selbst auszuprobieren. Sowohl wir selbst als auch alle Bekannten, mit denen wir das testweise gemacht haben, wären mindestens im ersten Anlauf durchgefallen.
Testaufgaben finden sich bspw. hier:
Die Bedingungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft finden sich u.a. hier:
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- https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/buergerservice/wie-werde-ich-deutscher.html
- https://migrando.de/blog/einbuergerung/einbuergerung-deutschland
- https://www.anwalt.org/voraussetzungen-einbuergerung
- https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung.html
Das sind alles die offiziellen, rechtlichen Vorgaben. Fassen wir zusammen:
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- gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit fünf Jahren
- bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen Verkürzung auf bis zu drei Jahre möglich
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit(en)
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Anerkennung der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- bestandener Einbürgerungstest
- keine Verurteilung wegen einer Straftat (Ausnahmen bei geringfügiger Geld- oder Freiheitsstrafe)
// Sarkastischer Einschub: Schade, dass diese Vorgaben nicht auch für so manche “Geburtsdeutsche” gelten, die die freiheitlich-demokratische Ordnung in Frage stellen – das würde vielleicht einiges vereinfachen. //
Kurzum: Wer die Staatsbürgerschaft hat (ob erworben oder durch Geburt), ist dann eben Deutsche/r und muss dementsprechend genauso behandelt werden, wie ALLE Deutsche/n. Verbrechen müssen und können innerhalb der bestehenden Gesetze verfolgt werden. DARAUF sollte der Fokus liegen: korrekte Strafverfolgung in allen Fällen, denn das wird aktuell oftmals eklatant vernachlässigt.
Menschen, die die Staatsbürgerschaft erwerben, sind wichtige Teile unserer Gesamtwirtschaft.
Herr M. ist Jurist. Und behauptet, viel von Wirtschaft zu verstehen. Darum sollte ihm alles hier Gesagte bewusst sein – und auch, dass die Anerkennungsjahre gerade deshalb verkürzt wurden, um dem demografischen Wandel zu begegnen und unseren Arbeits- und Fachkräftebedarf besser abdecken zu können.
Wenn also trotz besseren Wissens solche Ankündigungen gemacht und Behauptungen aufgestellt werden, ist das nichts weiter als “Fischen am rechten Rand”.
Das alles macht jemanden als “Kanzlerkandidaten” – dessen Auftrag es sein wird, ALLE Deutschen und unsere Demokratie zu vertreten – untragbar und unseriös.
Gefährliches Spiel.
Sandra
OMAS GEGEN RECHTS Nord (& Bund)
kontakt@omasgegenrechts-nord.de