<< zurück | Post ID # 27360 | 07.08.2025

# Wahlplakate – was ist erlaubt?

Vor allem in NRW ist es gerade aktuell: Wahlplakate (dort gerade zur Kommunalwahl) überall …

Und nicht alle Sprüche sind wirklich angenehm zu lesen, wir möchten sie hier auch nicht wiederholen.

Darum erreichen uns vermehrt Nachfragen – von Bürger:innen, die darüber “genervt” sind – was man denn dagegen tun könne.

Wir ersetzen keine Rechtsberatung und maßen uns auch keine solche an.

Aber wir haben gern ein paar weiterführende Links dazu für Euch zusammengestellt:

Kurzum: Plakate sind Eigentum der Parteien oder Kandidaten – jegliche Beschädigung ist daher eine Straftat.

Andere Aktionen (Abhängen, Umdrehen) können mindestens zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Allerdings hat die “Meinungsfreiheit” auch Grenzen – so sind volksverhetzende Sprüche usw. natürlich nicht erlaubt. Es kann Beschwerde bei der Behörde eingelegt werden, die die Aufstellung genehmigt hat (Stadt- oder Gemeindeverwaltung), wenn ein Spruch tatsächlich ZU radikal ist oder das Plakat ein Problem darstellt, wie bspw. Sichtbehinderung im Straßenverkehr, Einschränkung des Gehwegs oder ähnliches.

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