<< zurück | Post ID # 29649 | 02.12.2025

# OMAs Advent 2025 – Türchen 2: Sklaverei und Lieferketten

Am 2. Dezember ist der Internationale Tag für die Abschaffung der Sklaverei.

Es gibt bereits einen ähnlichen Gedenktag jeweils am 23. August: Den Internationalen Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel. Dabei geht es vor allem um die „historische“ Sklaverei.

Hier, am 2.12., hingegen geht es um die „moderneren“ Formen: Bekämpfung von Zwangsarbeit, Zwangsheirat und Menschenhandel. 1949 wurde dieser Tag zu Ehren der Verabschiedung des UN-Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels ins Leben gerufen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt „Moderne Sklaverei“ so:

Moderne Sklaverei wird laut Expertinnen und Experten durch Faktoren wie „Kontrolle durch Gewalt, Verlust des freien Willens und wirtschaftliche Ausbeutung“ und als „soziale Marginalisierung“ gefasst. Der GSI spricht von Menschenhandel, Sklaverei beziehungsweise sklavereiähnlichen Praktiken und Zwangsarbeit. Hierfür spielen heute moderne Infrastrukturen eine Rolle: So begünstigen globale Lieferketten und der Import von Gütern, wie zum Beispiel Elektronik, Bekleidung und seltene Erden, Zwangsarbeit.

(Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/211147/internationaler-tag-der-erinnerung-an-sklavenhandel-und-dessen-abschaffung/)

Zwangsheirat und Menschenhandel sind aktuell auch Themen der > Orange Days, mit denen vom 25.11. bis 10.12. über Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht wird. Darüber haben wir bereits kürzlich > berichtet.

Darum fokussieren wir uns hier in diesem „Türchen“ einmal auf die Zwangsarbeit und bringen dieses in einen lokalen Kontext.

Bestimmt kennt Ihr das „Lieferkettengesetz“:

Das Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet größere Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu respektieren. Es wurde 2023 eingeführt und gilt seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Das Gesetz verlangt von den betroffenen Unternehmen, entsprechend sorgsam zu handeln, d.h. Risikomanagement einzurichten sowie Menschenrechts- und Umweltschutzverletzungen vorzubeugen. Dazu sollen die Lieferketten, also der Einkauf von Waren und Deinstleistungen, geprüft und überwacht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Daran gibt es einige Kritik, vor allem von unternehmerischer Seite, da das Lieferkettengesetz einen immens hohen bürokratischen Aufwand vor allem für kleine und mittlere Unternehmen verursacht.

Einschränkungen und Entschärfungen

Ein Antrag der Af*-Fraktion auf Abschaffung des Lieferkettengesetzes wurde vom Bundestag im Oktober 2024 abgelehnt. Stattdessen hat es kürzlich eine Überarbeitung des Gesetzes gegeben – mit einer massiven Entschärfung der Vorschriften, die de facto einer Abschaffung gleichkommt.

Die „Initiative Lieferkettengesetz“ macht sich für den Erhalt der Vorschriften stark:

Was können wir tun?

Niemals unsere Macht als Verbraucher:innen unterschätzen. Mit unserem Konsumverhalten können wir sehr viel dazu beitragen, das – unabhängig von der Gesetzeslage – vor allem jene Produkte und Unternehmen, die für Fair Trade, faire Löhne, faire Produktionsbedingungen stehen, mehr Beachtung finden als andere. Was wir kaufen, bestimmt den Markt, die Marktverhältnisse und letztendlich das Leben aller auf diesem Planeten.

Denkt daran – nicht zuletzt auch bei Euren Weihnachtsgeschenken.

Bleibt fair.

Herzlichst, Sandra
OMAS GEGEN RECHTS Nord & Bund
kontakt@omasgegenrechts-nord.de

 

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