<< zurück | Post ID # 30064 | 14.12.2025

# OMAs Advent 2025 – Türchen 14: Meta-Klage

[ > Adventskalender 2025 ]

Vielleicht habt ihr schon von der META KLAGE gehört? Falls ja: es ist wirklich seriös. Falls nein – hier alle Infos:

Es gibt eine laufende Verbandsklage in Deutschland gegen Meta (Facebook/Instagram) wegen angeblich illegaler Nutzer:innen-Überwachung, eingereicht vom Verbraucherschutzverein (VSV). Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat das Klageregister am 24. November 2025 eröffnet, und Ihr könnt Euch über www.meta-klage.de oder direkt beim BfJ anmelden, um Eure Ansprüche zu registrieren!

Es geht um die Erfassung von Daten auf Webseiten und Apps, selbst wenn die Nutzer:innen nicht bei Meta angemeldet sind, und der VSV fordert Schadensersatz (bis zu 10.000 € pro Person) sowie die Einstellung der Praktiken.

Wichtig: Die Teilnahme ist für uns als Verbraucher:innen kostenlos, da das Verfahren durch einen Prozessfinanzierer (Padronus) finanziert wird. Im Erfolgsfall erhält dieser einen Anteil (9,5 %) des zugesprochenen Betrags, die angemeldeten Mitkläger:innen können bis zu 10.000 Euro Schadenersatz erhalten.

Hintergrund:

Der VSV wirft Meta vor, personenbezogene Daten von Nutzer:innen(auch von Nicht-Nutzern von Facebook/Instagram) auf Tausenden von Webseiten und Apps mittels Meta-Business-Tools zu erfassen und weiterzuleiten, was gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen soll. Es wird behauptet, Meta lese heimlich mit, was Nutzer online tun, um damit Milliarden zu verdienen.

Beteiligte:

Kläger: Verbraucherschutzverein (VSV).
Kanzlei: BK Baumeister & Kollegen (führt das Verfahren).
Beklagter: Meta Platforms Ireland Limited.
Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (Az. 11 VKl 1/25).

Anmelden / mitmachen:

  • a) Entweder: Einfach auf www.meta-klage.de gehen. Die Kanzlei BK Baumeister & Kollegen leitet die Anmeldung kostenfrei und risikolos an das BfJ weiter.
  • b) Oder direkt über das Formular auf der Website des Bundesamts für Justiz  anmelden.
  • Frist: Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich.

Ziele:

Schadensersatz für die betroffenen Nutzer (bis zu 10.000 € pro Person).
Unterlassung der illegalen Datensammlung und -verarbeitung.
Auskunft über die Praktiken von Meta.

Na dann – viel Erfolg uns allen! 🙂

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