# Wahlplakate – was ist erlaubt?
Vor allem in NRW ist es gerade aktuell: Wahlplakate (dort aktuell zur Kommunalwahl) überall …
Und nicht alle Sprüche sind wirklich angenehm zu lesen., wir möchten sie hier auch nicht wiederholen.
Darum erreichen uns vermehrt Nachfragen – von Bürger:innen, die darüber “genervt” sind – was man denn dagegen tun könne.
Wir ersetzen keine Rechtsberatung und maßen uns auch keine solche an.
Aber wir haben gern ein paar weiterführende Links dazu für Euch zusammengestellt:
- https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/wahlplakate-zerstoeren-straftat-faq-bundestagswahl-100.html
- https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/wahlplakate-abhaengen-erlaubt-oder-verboten/
- https://www.anwalt.org/wahlplakate-zerstoeren/
- https://www.tagesschau.de/europawahl/wahlplakate-125.html
- https://kommunal.de/wahlplakate-aufhaengen-recht
- https://kommunal.de/wahlplakate-abreissen-ist-das-erlaubt
Kurzum: Plakate sind Eigentum der Parteien oder Kandidaten – jegliche Beschädigung ist daher eine Straftat.
Andere Aktionen (Abhängen, Umdrehen) können mindestens zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Allerdings hat die “Meinungsfreiheit” auch Grenzen – so sind volksverhetzende Sprüche usw. natürlich nicht erlaubt. Es kann Beschwerde bei der Behörde eingelegt werden, die die Aufstellung genehmigt hat (Stadt- oder Gemeindeverwaltung), wenn ein Spruch tatsächlich ZU radikal ist oder das Plakat ein Problem datstellt, wie bspw. Sichtbehinderung im Straßenverkehr, Einschränkung des Gehwegs oder ähnliches.
OMAS GEGEN RECHTS NORD (& Bund)
kontakt@omasgegenrechts-nord.de