# Status: Prüfen und Verbotsantrag
Hier noch einmal eine aktuelle Recherche zum Verbotsantrag – und daran anschließend ein persönlicher Kommentar.
Im Laufe der Diskussionen „verschwimmt“ vieles, selbst wenn es schon -zigmal beleuchtet wurde. Also haben wir uns nochmal durch alle aktuellen Mitteilungen, verfassungsrecthliche Artikel und juristische Betrachtungen gewühlt (Ihr kennt das: 2 Anwält:innen, 3 Meinungen …), und nachstehend die Zusammenfassung.
Nicht ALLE sind absolut und ausschliesslich pro-Prüf-Verfahren. Und bitte verurteilt diejenigen, die nicht sofort dahinterstehen, auch nicht. Denn es gibt durchaus Argumente.
Bitte bleibt offen für Gespräche. Lasst uns ein Beispiel dessen sein, was wir fordern.
Dazu aber unten zum Abschluss mehr (im Kommentar), erstmal der Status.
Verbotsantrag – Aktueller Stand
Nochmal die Grundlagen: Ein „Antrag auf Eröffnung eines Verbotsverfahrens“ (oder kurz Verbotsantrag) kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Das sind die drei Organe, die das dürfen, sonst niemand. Ist der Antrag gestellt. übernimmt das Bundesverfassungsgericht alle weiteren Vorgänge.
Da sich für diesen Antrag im Bundestag und in der Regierung hierzu nicht wirklich etwas bewegt, bestehen aktuell die besten Aussichten über den Bundesrat, also durch die Landesvertretungen aller Bundesländer. Unter anderem haben sich bereits Schleswig-Holstein und Hamburg dazu entschieden. In weiteren Bundesländern gibt es große Petitionen und Aktionen von vielen Netzwerken, um ihre Landesregierungen zu einem entsprechenden Votum im Bundesrat zu bewegen.
Sehr gute weitere Artikel dazu, wie sich das alles zusammensetzt:
- https://www.deutschlandfunk.de/afd-verbot-102.html
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verbot-parteiverbot-bverfg-npd-gutachten
Eine Zusammenfassung haben bspw. die OMAS Potsdam in > diesem Artikel zur Verfügung gestellt. Und die OMAS Eckernförde haben in > diesem Artikel eine Briefvorlage geliefert, mit der auch in den Bundesländern, in denen sich bereits grundsätzlich für einen Antrag entschieden wurde, nochmal Nachdruck auf die politischen Vertreter:innen ausgeübt werden kann.
Bonusfrage: Was ist das mit dem „Prüf“? Muss wirklich vorher noch „geprüft“ werden?
Ja und Nein:
Ein kleines NEIN,
denn vom rein sachlichen Ablauf wäre eine weitere Prüfung nicht erforderlich. Es könnte bereits jetzt durch die genannten Organe der „Antrag auf Eröffnung eines Prüfverfahrens“ gestellt werden. Das hat aber enorme Risiken, darum:
Ein ganz großes JA,
denn es muss so viel wie möglich zusammengestellt werden, damit dieser „Antrag auf Eröffnung“ Erfolg hat. Der Antrag löst nämlich Folgendes aus:
Nach Antragstellung sichtet das Bundesverfassungsgericht alle eingereichten Unterlagen – und entscheidet DANN, ob ein Verfahren wirklich eröffnet wird. Allein diese Sichtung (verwirrenderweise auch als „Prüfung“ bezeichnet) kann bereits Jahre dauern.
Es sollten also tatsächlich bereits VOR bzw. direkt bei der Antragstellung so viel konkrete Anhaltspunkte wie möglich vorliegen und mit dem Antrag „mitgeliefert“ werden. Es muss sichergestellt sein, dass dem Gericht zusammen mit dem Antrag genügend Material dafür vorliegt, das Verfahren dann auch wirklich zu eröffnen. Diese Entscheidung liegt nach Antragstellung allein beim Bundesverfassungsgericht. Das Gericht allein entscheidet, ob der Antrag genug Inhalte bietet, um das konkrete Verfahren dann zu starten.
Diese Sichtung kann eben bereits positiv oder negativ ausfallen.
Darum ist tatsächlich eine genaue Prüfung und Materialzusammenstellung vor der Antragstellung notwendig. Denn selbst, wenn der Verfassungsschutz bereits eine „gesichert rechtsextreme“ Einstufung (Klage schwebend) vorgenommen hatte und selbst, wenn -zig verfassungsfeindliche Äußerungen dokumentiert sind, und selbst, wenn wir alle „gefühlt“ sagen: „Das ist nicht richtig, die machen uns alle kaputt“ – so gilt:
Rechts-Wirklichkeit vor Rechts-Empfinden.
Das Richtige zu fühlen genügt eben nicht, um auch Recht zu bekommen. Das ist von Beweisen abhängig. Alle, die schon einmal irgendeinen Prozess durchstehen mussten, können hiervon „ein Lied singen“.
Aber es gibt doch schon die Einstufung durch den Verfassungsschutz?
Richtig. Aber zum einen ist diese Einstufung „in der Schwebe“, siehe hier …
… zum anderen ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz etwas anderes als die viel höheren juristischen Bedingungen, die für ein Parteiverbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht gelten. Diese sind viel weitreichender und anspruchsvoller. So auch im Detail nachzulesen im Verfassungsblog (der Artikel ist schwierig, aber sehr gut):
Soweit der Stand der Dinge. Nun noch ein …
Persönlicher Kommentar
Das Verbotsverfahren ist das Mittel, dass die Eltern unseres Staates vorgesehen haben, wenn die Staatsordnung bedroht ist. Darum ist es ein wichtiger und richtiger Weg.
Aber es ist eben nur EIN Weg.
Da sich ein Verfahren über viele Jahre hinziehen kann, ist und bleibt es wichtig, stabil gegen Rechtsextremismus, Hass und Hetze aufzustehen! Der Antrag oder die Eröffnung eines Verfahrens darf nicht das einzige Mittel sein und auch niemanden dazu verleiten, sich entspannt zurückzulehnen. Das sollte immer wieder gesagt werden, denn viele, die durchaus „Gegen Rechts“ sind, zögern noch, einem Verfahren zuzustimmen, weil sie die Gefahr sehen, dass dadurch die politische Arbeit Einbußen erleiden würde. Das darf in der Tat nicht sein! Auch die politische Arbeit gegen Rechtsextremismus muss parallel unvermindert weitergehen.
So ist und bleibt es genauso wichtig, sich weiterhin gegen Rechts und für alle unsere Positionen einzusetzen. Es wird sehr viel Kraft investiert, ein Verfahren auf den Weg zu bringen. Das ändert aber nichts an den Menschen, nichts an den Parolen. Selbst, wenn es zu einem Verfahren kommt, kann sich niemand entspannt zurücklehnen. Es ist vor allem wichtig, die Menschen wieder von einem „Sich Anschreien“ zurück in einen demokratischen Diskurs zu holen und an Lösungen zu arbeiten, statt hinter „Fronten“ zu verhärten.
Und es gibt weitere Aspekte, die immer wieder diskutiert werden:
Was ist mit der „Opferrolle“?
Ob Verfahren oder nicht, irgendwer hat immer irgendwas getan, um die Opferrolle auszulösen, so oder so.
Was ist, wenn das Verfahren nicht zu einem Verbot führt?
Gegenfrage: Was ist, wenn wir nicht alles versuchen, die definitiv drohende Gefahr für uns alle einzudämmen? Wer will sich nachsagen lassen, hier nicht alles versucht zu haben?
Was ist mit den ganzen Wählern und Wählerinnen?
Entschuldigung, aber alle haben auch vor der Af* schon wählen können, dann müssen die geseööschaftlichen Forderungen eben bei anderen Parteien platziert werden. Aber vielen geht es ja gar nicht um konkrete politische Forderungen. Nur darum, Unzufriedenheit zu kanalisieren. Sicher, hier ist politische Arbeit notwendig. Argumente müssen gehört, ernstgenommen und bearbeitet werden. ARGUMENTE. Nicht Hass und Hetze. Solange nur gebrüllt, aber nicht mehr diskutiert wird, kommt niemand weiter. Wenn schlechte Bezahlung der Grund ist, Af* zu wählen – Unfug, sie möchten ja nicht einmal den Mindestlohn erhöhen. Steuern für Reiche? Fehlanzeige. Sozialsystem ausbauen? Fehlanzeige. Wenn Migration“ der Grund ist, Af* zu wählen – Leute, kommt klar, dieses Land, diese Welt funktioniert nur gemeinsam. Wir leben nicht mehr in Höhlen. Und vor allem – „die Migration“ ist nicht der Fehler, das System ist es. „Die Migration“ kostet uns weniger als der Arbeitsaufwand, die Fehlentscheidungen und Blockaden wichtiger Prozesse, die durch die Af* verursacht werden. Liebe Af* Zugeneigte: Lasst Euch doch nicht so blenden. Lasst Euch nicht so dermaßen offensichtlich vor einen menschenverachtenden Karren spannen. Ihr seid mehr wert. Ihr seid herzlich eingeladen, wieder mitzumachen bei unserer Demokratie, die für alle da ist! Aber gewaltfrei. Hassfrei. Gewaltfrei. Gemeinsam. Miteinander – nicht gegeneinander.
Unter’m Strich
Es muss also nach wie vor bei der politischen Arbeit bleiben, selbst wenn ein „Verfahren läuft“. Es muss parallel effektiv politisch gegengesteuert und gegen Rechts, gegen Hass und Hetze aufgestanden werden. Denn das Verfahren dauert sehr lange, der Ausgang ist ungewiss und es verändert nicht die Menschen, die den rechten Parolen auf den Leim gehen.
Darum müssen wir uns gleichermaßen dafür stark machen, dass alle anderen politischen Kräfte sich wieder auf den Wahnsinn besinnen, den wir schon einmal in Deutschland hatten. Wir müssen immer wieder klarmachen, dass Rechtsextremismus, Faschismus und fatales Nationaldenken schon einmal böse Konsequenzen hatten. Dass es kein „Schönreden“, kein Aufweichen und keine „Übernahme von Positionen“ geben darf.
Sie versuchen ja bereits jetzt, die Geschichte zu verhamrlosen. Aber es ist alles passiert, und es kann wieder passieren.
NIE WIEDER IST JETZT.
Und parallel können wir uns FÜR Verfahren einsetzen, denn es ist das staatrechtlich gebotene Mittel – zusätzlich zur weitergehenden, politischen Arbeit.
Wenn wir beides beachten, dann können wir unseren Kindern und Enkelkindern in die Augen schauen, wenn wir gefragt werden: „Was hast Du getan …?“
Alles Gute, Sandra
OMAS GEGEN RECHTS Nord & Bund
kontakt@omasgegenrechts-owl.de







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