Ostwestfalen: “Rechtliche Aspekte gegen Rechts”
Wir waren am Wochenende auf einem Vernetzungstreffen gegen Rechtsextremismus. Speziell ging es um rechtliche Aspekte, in zweierlei Hinsicht
a) Ausbreitung identitärer Vereinigungen
b) Aktuelles vom Verfassungsschutz
Da hier einiges dabei war, das auch für andere Regionen interessant ist und uns allen weiterhilft, hier unser Bericht:
Identitäre Ausbreitung
In vielen Regionen ist zu beobachten, dass “Völkische Verbände” (direkte oder indirekte Ableger der rechtsextremen Identitären Bewegung) mit träumerisch-nationalem Gedankengut brachliegende Höfe aufkaufen, um dort “Gesinnungslager” zu errichten. Da diese seltsamen “Volksträumereien” sich häufig durch ein Gemisch aus ökologischer Landwirtschaft und eigenwilliger Brauchtumspflege auszeichnen, ist meist nur schwer greifbar, worin hier die konkrete Bedrohungslage besteht.
Natürlich sind es “Kaderschmieden” der rechten Bewegungen, aber es ist schwierig, dem rein sachlich und rechtlich entgegenzuwirken. Die negativen Auswirkungen sind jedoch eindeutig zu beobachten: Feindseligkeiten gegenüber andersdenkenden, andersl(i)ebenden und vor allem ausländischen Mitmenschen, Unterwanderung der örtlichen Vereine mit national-radikalem Gedankengut, Beeinflussung der Jugend, Unruhestiftung und negative Veränderung des “Klimas” unter den Einwohnern, … bis hin zu rechtsradikalen Veranstaltungen, die dann im Ort stattfinden und so den Gemeinden schaden.
Das alles scheint in den Medien eher eine “ostdeutsche” Wirklichkeit zu sein – in Wahrheit findet es aber überall statt.
Denn es ist gerade für kleine Städte und Gemeinden schwer, sich gegen Grundstückskäufe zu wehren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind von den Rechten oft bestens “ausgelotet” – so wurde aus einer Gemeinde berichtet, dass von einer identitären Gruppierung eine Lücke in der örtlichen Satzung ausgenutzt werden konnte, um mehrere große, zusammenhängende Grundstücke aufzukaufen und so eine völkische “Teilgemeinde” zu erschaffen. Die Satzung wurde danach angepasst, aber für diesen Fall war es nunmal zu spät.
Hier ging der Appel an alle, vor allem auch an die Parteien in den Rathäusern, eine bessere präventive Arbeit zu leisten und die rechtlichen Rahmenbedingungen schon im Vorwege zu prüfen und ggf. auf Nachbesserungen in den örtlichen Satzungen mit Nachdruck hinzuwirken.
Natürlich sind wir nicht alle juristisch geschult, aber allein die Anfrage, welche Möglichkeit die eigene Stadt, der eigene Ort hat, sich gegen unerwünschte “rechte Ballungsräume” rechtlich zu wehren, kann schon vieles in die richtigen Wege leiten.
Aktuelles vom Verfassungsschutz
Auf dem Seminar war auch eine Vertreterin des Landtags anwesend, die – kurz gesagt – für den Verfassungsschutz-Ausschuss zuständig ist.
Die Ressentiments demgegenüber waren bei allen Teilnehmenden deutlich zu spüren. Wir erinnerten uns nur zu gut an dessen fragwürdige Rolle z.B. in den NSU-Fällen. Viele äußerten, dass sie den Verfassungsschutz als undurchsichtig und eher negativ wahrnehmen. Man fühle sich eher “fürs Falschparken bestraft”, als durch einen effektiven Verfassungsschutz in der demokratischen Arbeit gestärkt.
Diese “Undurchsichtigkeit” sei – so die Sprecherin – teilweise sogar gewollt und unvermeidbar, denn es gehe neben der Strafverfolgung nunmal auch um Datenschutz und man dürfe auch nicht zu einer “Denunzianten-Behörde” werden. Darum bedürfe eine seriöse Rolle in diesem Bereich vor allem der Arbeit “im Hintergrund”. Das hatte tatsächlich eine gewisse Logik.
Trotz der Vorbehalte wurde es ein sehr interessanter Vortrag und ein gutes Gespräch, denn die Dame informierte über eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes, die zu mehr “BürgerInnen-Nähe” und besserer, aktiver Ansprechbarkeit beitragen soll.
So sind u.a. – schon seit längerem – auf den Webseiten der Polizei und des Verfassungsschutzes ganz direkt Hotlines und Ansprechpersonen zu finden, die nicht nur zur Meldung von konkreten Fällen, sondern auch für Hilfestellungen zur Verfügung stehen.
Einige Teilnehmende berichteten daraufhin auch von positiven Erfahrungen der jüngsten Zeit. Bei der Polizei und anderen Behörden würden die Meldungen zu rechtsextremen und rassistischen Aktivitäten inzwischen mit großer Sorgfalt wahrgenommen und nachverfolgt.
Zusammenfassend war es ein sehr guter, informativer Austausch, durchaus von verschiedenen Wahrnehmungen und Ansichten geprägt.
Was bleibt?
Warum wir davon berichten und was für uns alle dabei “rauskommt”:
a) Regionale Verantwortung
es wurde schon vielerorts berichtet, dass Satzungen und Rahmenbedingungen geprüft werden müssen, um rechtsradikale Ausbreitung zu verhindern. Das gilt für die Möglichkeit, Versammlungsorte / -räume zu nutzen ebenso wie für die Bedingungen zu Grundstückskäufen. Dazu muss man nicht juristisch vorgebildet sein – es genügt, die Fraktionen im eigenen Rathaus darum zu bitten, diese Bedingungen einmal in den eigenen örtlichen Satzungen zu prüfen. Diese Menschen sind für solche Anliegen gewählt, werden von unseren Steuern dafür bezahlt, es gehört zu ihren Aufgaben und wir dürfen (und müssen) sie darauf ansprechen und in die Pflicht nehmen.
b) Verfassungsschutz: Ansprechbarkeit
Polizei und Verfassungsschutz sind dabei, sich neu auszurichten. Auch sie bedürfen aber unserer Mitwirkung, um tätig zu werden. Daher nutzt – wenn nötig – die Möglichkeiten, die dafür geboten werden, d.h. geht bei entsprechenden Vorkommnissen offen auf die Polizei zu, fragt nach Ansprechpersonen, oder geht direkt zu den Informations- und Kontaktangeboten des Verfassungsschutzes:
=> verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon
Helfen wir Ihnen, uns besser zu helfen 🙂
OMAS GEGEN RECHTS Ostwestfalen
kontakt@omasgegenrechts-owl.de
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