<< zurück | Post ID # 13398 | 14.04.2024

# Info: Was Ihr tun könnt, wenn Ihr auf Webseiten falsch genannt oder verlinkt seid

Wir wurden kürzlich um Rat gefragt, wie man sich bei einem falschen Eintrag auf einer Webseite verhalten kann.

Konkret ging es darum, dass manche Webseiten-Betreiber/innen regelrechte “Datenkraken” sind und OMA Gruppen auf ihren Webseiten auflisten, die dem gar nicht zugestimmt haben. Dabei sind es manchmal sogar falsche Daten oder ein Link führt ins Leere usw.

Vorweg: Hier bei der OMAS GEGEN RECHTS Nord-Webseite seid Ihr sicher. Wir nehmen nur Gruppen und Daten auf, die konkret bestätigt sind und “grasen” keine anderen Webseiten oder soziale Medien ab, um Daten von dort zu übernehmen. Das wäre nach unserer persönlichen Auffassung “Content-Klau” (Inhaltsdiebstahl) – und dagegen wehren wir uns seit Jahrzehnten, denn solange machen wir den “Internetjob” schon. Wir veröffentlichen hier nur Daten und Informationen, die uns bestätigt wurden, für die uns die Genehmigung vorliegt oder die korrekt zitiert / mit Quellen angegeben sind. Anderswo ist das anders. Es werden Daten und Adresslisten “abgegriffen” und ungefragt übernommen. Das sollte so nicht sein, und dagegen lässt sich etwas tun.

Kurzfassung:

a) Ihr habt ein Recht auf Eure Daten. Wenn jemand die nicht benutzen darf, könnt Ihr das untersagen.

b) Wer eine öffentliche Webseite oder öffentliche Social Media Einträge hat, muss damit rechnen, verlinkt zu werden. Das ist also erlaubt (sofern der Link richtig ist – Details im Folgenden). Nicht erlaubt: Verwendung und Veröffentlichung fremder Daten, wenn nicht vorher zugestimmt wurde.

Aber was,, wenn’s falsch ist? Hier unsere Erfahrungen um Empfehlungen. Wir müssen dazuschreiben, dass wir hier nur unser Wissen teilen, dies aber rein informativ ist. Dies ersetzt keinerlei Rechtsberatung. Im Zweifelsfall oder für konkrete Details fragt bitte ein/e Jurist/in, der oder die sich mit Internet- und Medienrecht auskennt. Das nur zur Sicherheit.

Was wir Euch also aus unserer Erfahrung empfehlen können:

  • Findet Ihr Eure Daten auf einer Webseite, auf der Ihr das nicht möchtet, oder gibt es einen Link zu Euch, der auf eine falsche Seite oder gar ins Leere führt, könnt Ihr selbstverständlich zur Korrektur auffordern.
  • Die Adresse für Eure Beschwerde findet Ihr immer im Impressum der jeweiligen Webseite, dort stehen die Daten der rechtlich verantwortlichen Person/en.
  • Wichtig – Belege sammeln: wenn Ihr die falschen Daten seht, macht Euch einen Screenshot, damit Ihr einen Beleg habt. Noch besser: schickt eine Kopie der entsprechenden Seite an eine befreundete Emailadresse, damit Ihr  zusätzlich noch Zeugen / Zeuginnen und einen Zeitstempel (aus der Email) habt.

Textvorschlag zur Daten-Entfernung

Eure Daten (Adressen usw.) gehören Euch. Bevor das jemand veröffentlicht, muss Eure Erlaubnis vorliegen. Habt Ihr die Zustimmung nicht erteilt und möchtet Eure Daten “da weg haben”, könnt Ihr z.B. Folgendes schreiben:

Sehr geehrte/r …
Sie haben unsere Daten auf Ihrer Webseite (hier den Link einfügen) veröffentlicht. Dies ist ohne unsere Zustimmung erfolgt, die aber laut TTDSG und DSGVO erforderlich ist. Daher fordern wir Sie dazu auf, diese Daten zeitnah, längstens aber binnen 14 Tagen, von Ihrer Webseite zu entfernen und uns die Löschung zu bestätigen. Wir hoffen, dass wir dies einvernehmlich lösen können. Andernfalls müssten wir uns leider an die zuständige Medienanstalt wenden, damit unsere Rechte gewahrt bleiben.
Freundliche Grüße …

Textvorschlag bei falscher Verlinkung

Bei Links ist es schon schwieriger. Da ein öffentlicher Auftritt im Internet ja per se dazu gedacht ist, verbreitet zu werden, kann man sich gegen die reine Verlinkung nur schwer wehren. ABER: ist der Link falsch oder führt auf eine ungünstige Unterseite des eigenen Internetauftritts oder sogar ins Leere, kann man selbstverständlich eine Korrektur verlangen, zum Beispiel so:

Sehr geehrte/r …
Sie haben auf Ihrer Webseite (hier den Link einfügen) einen Link zu unserer Webseite / Social Media (hier den Link angeben) veröffentlicht. Dieser ist jedoch falsch (hier genaue Angaben einfügen, was falsch ist). Um zeitnahe Korrektur (spätestens binnen 14 Tagen) wird gebeten. Bitte melden Sie sich bei uns, sobald das behoben ist. Wir hoffen, dass wir dies einvernehmlich lösen können. Andernfalls müssten wir uns leider an die zuständige Medienanstalt wenden, damit unsere Rechte gewahrt bleiben.
Freundliche Grüße …

Natürlich kann man auch direkt darum bitten, dass der Link komplett entfernt wird – dazu gibt es aber unseres Wissens keine belastbare Rechtsgrundlage (außer der/die Webseitenbetreiber/innen reagieren nicht oder weigern sich). Womit wir auch gleich beim nächsten Punkt sind – rechtliche Grundlagen:

Rechtliche Grundlagen (nach bestem Wissen und Gewissen, ohne hiermit rechtliche Beratung zu ersetzen!)

  1. Medien fallen im Allgemeinen unter Landesrecht.
    So hat jedes Bundesland eine eigene Landesmedienzentrale, das für Regulierungen  zuständig ist. Gibt es in angemessener Reaktionszeit also keine Resonanz auf Eure Email, könnte Ihr die Landesmedienanstalt Eures Bundeslandes (oder die des Bundeslandes der Person aus dem Impressum der fraglichen Webseite) anschreiben. Informiert sie, was passiert ist, schickt den Screenshot mit, hängt Eure (vergebliche) Email an die Webseitenbetreiber/in dran und fragt nach Unterstützung. Oder fordert sie direkt auf, den/die Webseitenbetreiber/in in die Pflicht zu nehmen. Wir haben bereits einige gute Erfahrungen mit den Medienanstalten gemacht. Die Adressen findet Ihr z.B. hier: die-medienanstalten.de
    .
  2. Rechtsgrundlage zu den eigenen Daten:
    Zitat: “Werden personenbezogene Daten weitergeleitet oder ist eine bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme durch Dritte gegeben, handelt es sich um Datenverarbeitungen mit Erlaubnispflicht.”
    Quelle: www.ihk-muenchen.de/dsgvo-datenschutz-webseite/
    .
  3. Rechtsgrundlage zu Verlinkungen:
    Zitat: “Höchstrichterlich geklärt ist, dass das Setzen eines Hyperlinks keine Übernahme einer fremden Leistung i.S.d. § 4 Nr. 9 UWG ist. Das Setzen eines einfachen Links auf eine Website mit rechtlich zulässigem Inhalt erleichtert vielmehr lediglich den Zugriff auf eine fremde Seite, die der Öffentlichkeit ohnehin zugänglich ist. Dies gilt zumindest dann, wenn keine Schutzmechanismen umgangen werden, grundsätzlich auch für einen elektronischen Verweis, der nicht zur Homepage, sondern zu einer darunter liegenden Website führt (BGH, Urteil vom 17.7.2003 – I ZR 259/00 – Paperboy), obwohl für den Betreiber der Website, auf die verwiesen wird, mit einem solchen „Deep-Link“ Nachteile verbunden sein können, weil die auf den übersprungenen Seiten angebrachte Werbung den Verbraucher nicht erreicht. Es gilt insoweit der Grundsatz, dass derjenige, der eine Website ins Internet stellt, mit Verweisen rechnen muss und sich grundsätzlich auch mit der Verlinkung seiner Webseiten einverstanden erklärt, zumal er den Zugriff auf tieferliegende Seiten durch technische Maßnahmen verhindern kann (in der Entscheidung BGH, Urteil vom 17.7.2003 – I ZR 259/00).”
    Quelle: www.bettinger.de/infothek/internetrecht-a-z/haftung-fuer-hyperlinks

Alles in allem

Daten über Euch: Ihr habt das Recht auf Eure Daten. Ohne Euer Einverständnis geht da nix.

Links zu Euch: Mit Verlinkungen auf öffentliche Webseiten oder öffentliche Social Media Einträge muss man leben, schliesslich sind diese öffentlich. Dennoch müssen sie korrekt sein (s. oben) – und wenn keine Korrektur erfolgt, kann man auch die Löschung verlangen.

Gedanken zum Abschluss

Bedenkt aber bitte auch, dass jede Nennung und Verlinkung im Internet an sich gar nicht mal schlecht ist, denn es hilft schließlich dabei, dass Ihr gefunden werdet. Aber die Daten müssen natürlich gewollt und korrekt sein, das ist wichtig und kann von Euch selbstverständlich eingefordert werden. Auch auf die Form der Darstellung könnt Ihr Einfluss nehmen: wenn zu Eurem Gruppennamen oder ähnlichem etwas hinzugefügt wurde, das Euch widerstrebt, habt Ihr das Recht, eine entsprechende Korrektur zu verlangen.

Wir hoffen, geholfen zu haben 🙂
Euer WebTeam

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