<< zurück | Post ID # 20608 | 20.12.2024

# OMAs Advent 2024 – Türchen 20: Ohje, Du fröhliche … oder – was ist eigentlich mit der GEMA?

Viele OMA-Gruppen singen gern. Es schafft Aufmerksamkeit, unterstreicht unser Anliegen und macht gute Laune.

Aber nicht jede Gruppe hat eigene Komponist:innen – und je mehr Gruppen entstehen, desto öfter werden wir gefragt, was eigentlich “mit der GEMA” ist, also den Gebühren für die Aufführung von Musik.

Vorweg:

1. Wir möchten hier kein GEMA-“Bashing” betreiben oder die Gebühren verteufeln. Wir wissen selbst, wie mühsam es ist, von Kunst zu leben. Für die Nutzung der Werke anderer oder fremden, geistigen Eigentums sollte nunmal Resepkt gezeigt und bestenfalls ein bisschen was gezahlt werden. Das einerseits. Andererseits verdienen wir OMAs ja auch nichts daran bzw. steigern u.U. sogar noch die Popularität – es hat wie immer alles zwei Seiten.

2. Das hier ist unsere Zusammenstellung unserer Recherchen. Es ersetzt ausdrücklich keine rechtliche Beratung und ist auch nicht als solche gedacht, sondern nur eine Zusammenstellung unserer persönlichen Tipps und Informationen. Bitte macht Euch in jedem Fall “selbst schlau”, so, wie es im Folgenden auch beschrieben wird.

Zurück zum Thema – was ist jetzt mit “Gebühren zahlen” ?

Grundsätzlich gilt: Musik von Künstler:innen, die bei der GEMA eingetragen sind, ist GEMA pflichtig.

Wie jede Regel gibt es aber auch hier eine Menge Ausnahmen, denn:

Wird ein Stück nur bis zu 15 Sekunden “angespielt” oder ist der/die Urheber:in mehr als 70 Jahre verstorben, besteht keine GEMA-Pflicht. In dem Fall ist die Musik lizenzfrei, oder genauer: “gemeinfrei” bzw. GEMA frei. Das gilt z. B. für viele Werke der klassischen Musik oder alte Volkslieder. Auch im Internet gibt es eine ganze Reihe GEMA freier Musikangebote, bspw. unter: https://www.gemeinfreie-lieder.de

Eine weitere Möglichkeit ist, die Urheber*innen direkt anzuschreiben und sich ggf. die schriftliche Genehmigung zu holen, dass ihre Musik kostenfrei genutzt werden darf.

GEMA-Frei sind, soweit wir wissen, auch folgende, oft gesungene OMA Lieder:

  • Hejo, leistet Widerstand
  • Europahymne
  • Internationale
  • Mecky Messer
  • Bella Ciao
  • Kleine Nachtmusik
  • Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad

Und wenn es nicht GEMA-frei ist?

Wir haben mal auf dem GEMA Portal geschaut, und da käme aktuell ein Preis ab 20 Euro aufwärts (je nach Veranstaltungsgröße) zustande:
https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltung
(Auswahl Veranstaltung > Märkte im Freien oder “Feste/Umzüge”  > ohne Eintritt > öffentliche Fläche> öffentliches Publikum)

Ausnahmen und andere Möglichkeiten

Bei rein ehrenamtlichen Veranstaltungen können diese Gebühren aber gesenkt werden – manchmal u.U. sogar ganz entfallen:
https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht-fuehrung/vereinsorganisation/gema-vereinsfest/

Außerdem gelten in vielen Bundesländern bzw. regional zusätzlich eigene Regeln. Aus Hessen z.B. haben wir gehört, dass das Land die GEMA Kosten für Demokratie-Veranstaltungen übernimmt. In NRW machen das einige Kreise / Städte auf Anfrage. Das Stichwort hierfür ist “GEMA Pauschalvertrag”.
https://www.gema.de/de/die-gema/das-wichtigste-zu-den-gema-gebuehren

Am besten ist es, direkt Kontakt zum Ordnungsamt oder der Kulturbehörde der Stadt / des Kreises aufzunehmen, denn die sollten die aktuellen Konditionen und Möglichkeiten kennen. Auch der Erfahrungsaustausch mit anderen lokalen Veranstalter:innen (Parteien / ehrenamtlichen Organisationen) kann hilfreich sein. Eventuell haben diejenigen, die das Event ausrichten, bei dem ihr singen wollt, auch schon die GEMA Gebühren “für alle” geregelt – fragt sie einfach.

Also – ein bisschen Wissen konnten wir zusammentragen, leider keine “absolute” Angabe. Wir hoffen, dass es Euch trotzdem hilft.

Wenn Ihr Erfahrungen mit uns und den anderen teilen möchtet, schreibt uns gern!

In diesem Sinne: “OMAS, OMAS, uns braucht das ganze Land … “ 🙂

Sandra für das WebTeam
kontakt@omasgegenrechts-nord.de

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