# OMAS GEGEN RECHTS – Unser Logo und unser Name
[Artikel vom 30.11.25, ab 01.01.26 Bestandteil von > „Über uns“]
Wir haben ja gerade den Podcast zu „OMA Evolution – warum wir sind, was wir sind“ veröffentlicht – siehe >> hier.
Hört Euch den gern noch einmal an, denn darin sind viele Hintergründe und die Wichtigkeit unseres einheitlichen, inzwischen weithin bekannten Auftretens nochmal beschrieben. Im Zuge dessen wurde auch nochmal auf die Bedeutung unsere Schriftzugs und des Namens hingewiesen.
Namensschutz?
Es gab Nachfragen dazu, ob der Name geschützt sei. Die vollständige Antwort geben wir Euch gern, auch wenn sie (der Sache geschuldet) nicht ganz einfach zu lesen ist und etwas „juristisch“ ausfällt, aber hier die bestmögliche Zusammenfassung:
Es wurde bereits mehrfach versucht, den reinen Namen schützen zu lassen. Das ist aus verschiedenen Gründen NICHT möglich – weder für uns noch für irgendwen.
In einer grafischen Kombination als „Wortbildmarke“, das geht, aber das muss mehr sein als „nur“ der Kreis, den wir verwenden. Und selbst dann ist die Verwendung des reinen Namens immer noch frei.
Der Hintergrund:
Es hat (und das ist alles öffentlich beim Markenregister nachlesbar) vor allem Anfang des Jahres einen Versuch gegeben, den Begriff OMAS GEGEN RECHTS schützen zu lassen. Nicht von uns, sondern von anderen, die nach ausführlichen Recherchen eher dem rechten Spektrum zuzuordnen sind.
Nun haben wir ja als OMAS GEGEN RECHTS keine zentralen „Körperschaft“ in Deutschland. Ja, es gibt in den vielen OMA-Strukturen auch „den Verein“ (es gibt auch davon mehrere, regionale Vereine, darum zur Kenntlichmachung in Anführungszeichen), aber dieser bildet auch nur einen Teil der OMAs ab. Wir hier sind – wie die meisten OMAS – nicht im Verein.
Also hatten wir uns mit einer eigenen Regionalgruppe bereit erklärt, die notwendigen Kosten aus einer privaten Gruppensammlung zu übernehmen und ebenfalls die Marke zu beantragen, allein schon, um dem Markenamt klar darzustellen, dass hier auch von anderen Seiten Ansprüche bestehen – und im besten Fall den Namen für alle OMAs zu sichern.
Dies wurde vom Markenamt u.a. mit der Begründung abgelehnt, dass OMAS GEGEN RECHTS – kurz gefasst – ein bereits allgemein genutzter politischer Begriff ist. Diese Ablehnung ist (anders als es der Ausdruck vermuten lässt), für alle OMAS juristisch positiv, denn:
Wir fühlen uns geehrt und sind zufrieden, und das können wir auch weiterhin sein, denn so kann uns den NAMEN auch niemand anders „streitig machen“.
In juristischer Sprache der einbezogenen Rechtsberatungen genauer gesagt: Die Ablehnung ist schlüssig und rechtlich auch nachvollziehbar. Das heißt aber auch, dass jegliches Berufen von anderen Marktteilnehmern, die Marken eintragen lassen, die diese Wortbestandteile enthalten, sich nicht auf Markenschutz am reinen Ausdruck OMAS GEGEN RECHTS berufen können.
Hätten wir das nicht gemacht, stünden wir jetzt möglicherweise OHNE den Namen da – so ist alles klar.
Was möglich ist: Den Namen in Kombination mit einer bestimmten, ausreichend individuellen Grafik zusammen schützen zu lassen. Das nennt sich dann „Wortbildmarke“. Der Schutz gilt aber auch dann NICHT für den Begriff OMAS GEGEN RECHTS an sich (das bleibt weiterhin verfügbar), sondern nur für diese, eine, fest definierte Kombination der Grafik mit dem Schriftzug. Oder genauer: Die jeweiligen Zeichen entfalten dann nur in ihrer konkreten Form, Gestaltung und Anordnung Schutz. Es ist also eher ein „Designschutz“.
Wenn also eine andere (oder wie bei den OMAS üblich, eher „keine“ Gestaltung bzw. nur der eigentliche Schriftzug in einem einfachen Kreis) verwendet wird, kann dies nicht untersagt werden. Wenn außerdem noch keine geschäftliche Tätigkeit mit dem Zeichen OMAS GEGEN RECHTS ausgeübt wird (also geschäftsmäßiges Merchandising etc.), ist auch keine rechtswidrige markenmäßige Verwendung der eingetragenen Wortbildmarke gegeben, sodass hier niemandem irgendwelche Rechte zustehen.
Kurz: Wenn jemand ein bestimmtes Bild mit OMAS GEGEN RECHTS kombiniert, z.B. mit einem Blümchen oder Lautsprecher, dann ist genau dieses Lautsprecherlogo insgesamt geschützt (also 100% diese Kombination), nicht aber der Begriff OMAS GEGEN RECHTS an sich. Dieser darf weiterhin frei verwendet werden.
Soweit die Zusammenfassung unserer Erfahrungen dieses Jahres, das ist auch alles anwaltlich gegengeprüft.
Auch Monika Salzer – unsere OMA Ur-Gründerin – selbst war in unseren Vorgängen (= seitens des „Nord & Bund“-Redaktion und der Wortmarkenanmeldung der Regionalgruppe) involviert. Wir stehen seit Gründung der OMAs in gutem Kontakt. Sie ist schockiert, dass es überhaupt nötig ist, hier dermaßen rechtlich genau vorgehen zu müssen und dass irgendwer die Bestrebung haben könnte, ein anderes Logo zu verwenden. Auch ihre Rechtsberatung hat den Namensschutz ähnlich bewertet.
Die Vereinbarung zur Gründung in Deutschland war, dass Name und Darstellung im Original beibehalten werden – und daran halten wir uns.
Für den Wiedererkennungswert ist es immens wichtig, dass wir bei unserem gut eingelebten Auftreten und Logo bleiben, das uns ja bereits überall verbindet, auch länderübergreifend in Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Herzlichst (und mit Dank an alle Beteiligten an dieser Sache in diesem Jahr!)
Euer Webteam
OMAS GEGEN RECHTS Nord & Bund
kontakt@omasgegenrechts-nord.de







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