<< zurück | Post ID # 34482 | 05.05.2026

# 23.5. Tag des Grundgesetzes: INFOBLATT

Update – noch mehr Downloads und Infos auch in > diesem Artikel

Am 23. Mai ist Tag des Grundgesetzes. Dazu haben wir hier ein handliches INFOBLATT für Euch usammengestellt, dass Ihr frei ausdrucken und verwenden könnt:

Nachstehend findet Ihr die Inhalt dazu direkt zum Ausprobieren – und noch einiges mehr zum Grundgesetz, auch in einfacher und leicht verständlicher Sprache, für Kinder und Jugendliche usw.!

Grundgesetz als App!

Grundgesetz-Quiz

Grundrechte verständlich erklärt:

Die Mütter des Grundgesetzes!

Der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz ist vier mutigen Frauen zu verdanken, die es mitverfasst haben. Mehr über diese „Mütter des Grundgesetzes“:

Was wären wir ohne das Grundgesetz?

Ohne das Grundgesetz würde unser Zusammenleben in Anarchie oder Tyrannei enden. Der Staat hätte keine rechtlichen Grenzen. Grundrechte wie Meinungsfreiheit oder der Schutz vor staatlicher Willkür wären abgeschafft, und Gesetze könnten beliebig geändert werden.

Ein Leben ohne unsere Verfassung hätte für uns alle drastische Folgen:

    • Kein Schutz der Menschenwürde: Der wichtigste Satz “Die Würde des Menschen ist unantastbar” würde wegfallen. Der Staat könnte den Einzelnen beliebig entwürdigen oder instrumentalisieren.
    • Willkür statt Rechtsstaat: Ohne das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht als Kontrollinstanz könnten Regierungen Gesetze nach Belieben erlassen oder das Wahlrecht ändern, um sich an der Macht zu halten.
    • Verlust der Grundrechte: Es gäbe keine verfassungsmäßige Garantie auf Meinungs- und Pressefreiheit, freie Berufswahl, Versammlungsfreiheit oder freie Religionsausübung.
    • Machtmissbrauch: Gewaltenteilung und Demokratieprinzip wären Geschichte. Der Weg für Diktaturen oder autoritäre Regime wäre komplett geebnet.

Ausführliche Informationen zum Schutz unseres demokratischen Fundaments und den genauen Artikel-Inhalten bietet die Bundeszentrale für politische Bildung.

Mythos: „Nichts darf man mehr sagen“ 

Meinungsfreiheit als Paradebeispiel eines missverstandenen Grundrechts:

Menschen berufen sich besonders häufig auf die Verfassung, wenn ihnen widersprochen wird, sie kritisiert oder öffentlich infrage gestellt werden. Tatsächlich schützen Grundrechte jedoch nicht vor Gegenrede oder Ablehnung. Sie schützen vor staatlichen Eingriffen, nicht vor der Reaktion anderer Menschen. In einer offenen Gesellschaft gehört Kritik – auch scharfe oder unangenehme – zum Zusammenleben dazu. Wer seine Meinung äußert, muss damit rechnen, dass andere widersprechen. Das Grundgesetz garantiert also nicht, dass jede Meinung Zustimmung findet, sondern dass Meinungen ohne staatliche Repression geäußert werden dürfen.

Gleichzeitig ist die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos. Sie endet dort, wo Äußerungen nicht mehr der Auseinandersetzung in der Sache dienen, sondern allein darauf abzielen, andere herabzuwürdigen. Man spricht dann von Schmähkritik. Auch Beleidigungen, Volksverhetzung oder Aufrufe zu Gewalt stehen nicht unter dem Schutz der Verfassung. Wer zum Beispiel in einer Diskussion nicht mehr argumentiert, sondern eine andere Person nur noch beschimpft, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das Grundrecht schützt den offenen Meinungskampf, aber nicht jede Form der Herabsetzung.

Quelle und andere Mythen:
https://www.grundgesetzverstehen.de/grundgesetz-falsch-verstanden-ein-mythencheck/

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Sandra

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