<< zurück | Post ID # 10837 | 09.12.2023

Infos zu den Menschenrechts-Aktionen am 10.12.23

Für die verschiedenen Veranstaltungen, die morgen rund um den Tag der Menschenrechte (wir berichteten u.a. => hier) stattfinden, haben wir hier noch “Last Minute” einige konkrete Infos für Euch. Es geht um nichts weniger als die fundamentalen gesellschaftlichen Grundwerte: Menschenwürde, Menschenrechte, Demokratie, Freiheit.

Wir empfehlen Euch zur Vorbereitung vor allem diese Webseiten:

Was aktuell so wichtig ist, und was es mit diesem “GEAS” Änderungen auf sich hat, wird in einem PRO ASYL Flyer perfekt beschrieben

=> Pro Asyl Flyer “Wenn Menschenrechte verschwinden” (pdf)

Hier die wichtigsten Auszüge daraus:

DEUTSCHLANDS AKTUELLES VERHALTEN

Nachdem sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eindeutig für eine menschenrechtlich basierte europäische Flüchtlingspolitik positionierte, gerät sie zunehmend ins Wanken:

  • Im Juni 2022 stimmte sie im EU-Rat der »Screening-Verordnung« zu. Diese erlaubt, Schutzsuchende für fünf bis zehn Tage an der Grenze festzusetzen, in denen sie als »nicht eingereist« gelten.
  • Trotz schwerer Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen plädierte sie im EU-Rat im Dezember 2022 für die Aufnahme Kroatiens, Bulgariens und Rumäniens in den Schengen-Raum.
  • Im Mai 2023 erklärte sie sich grundsätzlich dazu bereit, einem Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen an der EU-Außengrenze zuzustimmen.

Die neuen Grenzverfahren der GEAS sind NOCH nicht endgültig beschlossen, darum müssen wir laut dagegen aufstehen!

MENSCHENRECHTE VERSCHWINDEN

Die, die draußen sind, sollen draußen bleiben. Und die, die es trotzdem in die EU schaffen, sollen entweder zurückgeschoben oder an den Außengrenzen festgesetzt werden. Unter dem starken Einfluss rechtspopulistischer Regierungen verlieren nicht nur Flüchtlinge in Europa ihr Recht, Europa verliert die Menschenrechte.

DIE PLÄNE DER EU

Die tolerierte und legitimierte Gewaltanwendung an den Außengrenzen zeigt, wie weit sich die Europäische Union bereits von der umfassenden Gültigkeit der Menschenrechte und von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt hat. Sollten die aktuellen Pläne für ein Europäisches Asylsystem (GEAS) realisiert werden, unterminiert die EU endgültig diese grundlegenden Werte.

Planungspunkte sind unter anderem:

  • Die Fiktion der Nicht-Einreise: Screening, Asyl- und Abschiebungsgrenzverfahren sollen unter haftähnlichen Bedingungen direkt an den Außengrenzen durchgeführt werden. Solange diese Verfahren laufen, gelten die Betroffenen als »nicht eingereist«.
  • Eine Ausweitung des Konzepts der »Sicheren Drittstaaten«: Um Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Asylantrags sofort und noch einfacher zurückschicken zu können, sollen bei der Klassifizierung »Sicherer Drittstaaten« unter anderem Anforderungen wie die Gültigkeit der Genfer Flüchtlingskonvention abgesenkt werden.
  • Sogenannte Instrumentalisierungs- und Krisenverordnungen: Bestandteil wäre aller Voraussicht nach ein (zeitlich begrenztes) Sonderasylrecht, das z.B. die Aussetzung der Registrierung von Asylsuchenden gestatten würde.
  • Ein Festhalten am Prinzip der Ersteinreise: Auch künftig soll in der Regel der EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sein, in den Schutzsuchende eingereist sind. Wenn weiterhin ein verbindlicher EU-Solidarmechanismus bei der Aufnahme Geflüchteter fehlt, bedeutet dies: Die illegalen Pushbacks und schweren Menschenrechtsverletzungen durch Grenzstaaten werden weitergehen.

WAS KÖNNEN WIR DAGEGEN TUN?

Völkerrecht und EU-Recht müssen an den EU-Außengrenzen durchgesetzt werden. Die Erosion der Menschenrechte in der Europäischen Union muss gestoppt werden. Dazu zählt, dass Pushbacks und das Leiden der Schutzsuchenden an den Außengrenzen endlich beendet werden. Diesen Anspruch formulierte auch die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag. Auch die EU-Kommission müsste sich dem Ziel verpflichtet sehen, die menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Europäischen Union zu schützen. Diese Aufgabe erfüllt sie nicht!

WIR SCHLIESSEN UNS DEN FORDERUNGEN AN:

1. Mitgliedsstaaten, die gegen die Fundamente der EU – Menschenwürde, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit – verstoßen, sind zu sanktionieren. Vertragsverletzungsverfahren müssen eingeleitet, der Transfer von EU-Fördermitteln muss überprüft werden. Es darf keine Finanzierung von Menschenrechtsverletzungen geben.

2. Um Rechtsverstöße aufzudecken, zu ahnden und künftig zu verhindern, benötigen wir einen unabhängigen Überwachungsmechanismus an den EU-Außengrenzen.

3. Eine zivile EU-Seenotrettung muss sofort aufgebaut werden. Damit nicht noch mehr Menschen sterben, müssen sichere Fluchtwege nach Europa z.B. über humanitäre Visa und Aufnahmeprogramme geschaffen werden.

4. Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen stellen eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dar. Schutzsuchende haben ein Anrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und menschenwürdige Aufnahme in der EU. Der Flüchtlingsschutz darf nicht an Drittstaaten ausgelagert werden.

5. Die EU braucht einen verbindlichen Solidarmechanismus: Die Aufnahme der Flüchtlinge aus der Ukraine zeigt, wie dies funktionieren kann. Sie haben die freie Wahl ihres Schutzlandes, familiäre und soziale Bindungen erleichtern das schnelle Ankommen in der Gesellschaft. Dieses Konzept sollte auch für andere Flüchtlinge umgesetzt werden.

Noch haben wir eine Chance – gehen wir auf die Straße dafür!

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