# Af* – „gesichert was-denn-nun?“
Wie „dürfen“ wir denn nun die Af* nennen? Eine aktuelle Zusammenfassung, Was bisher geschah / Hintergrund-Recherche und ein persönlicher Kommentar:
Aktuelle Zusammenfassung
Die Bundes-Af* darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden (sehr wohl aber weiterhin als rechtsextremer Verdachtsfall).
Auf Länderebene ist es anders – folgende Landesverbände sind bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft und dürfen auch so bezeichnet werden:
- Thüringen (seit 2021)
- Sachsen (seit 2023)
- Sachsen-Anhalt folgten (seit 2023)
- Brandenburg (seit 2025)
- Niedersachsen (seit 2026)
Für die Gesamtbezeichnung jedoch hat das Verwaltungsgericht Köln nun erstmal in einem von der Af* beantragten Eilverfahren entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.
Diese Entscheidung ist lediglich eine „Momentaufnahme“, denn das Hauptverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch offen. Das Kölner Urteil zu „gesichert rechtsextrem“ ist KEINE „Reinwaschung“ und KEIN „Endergebnis“. Es ist nur eine juristische Bremse bis zum Abschluss des laufenden Hauptverfahrens.
Der Bundesverband der Af* darf jedoch weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall bezeichnet werden, was die zweite von drei Extremismus-Kategorien des Bundesverfassungsschutzes ist. Diese Einstufung war 2024 vorgenommen worden und ist weiterhin rechtskräftig
Hintergrund-Recherche („Was bisher geschah“)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) …
… hat folgende Funktionen:
Der dem Verfassungsschutz grundgesetzlich zugewiesene Auftrag umfasst gem. Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 lit. b Grundgesetz (GG) den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie von Bestand und Sicherheit des Bundes und der Länder (vgl. auch § 1 Abs. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)).
Vgl. https://table.media/assets/untersuchung-bfv-gutachten-und-afd-parteiverbot.pdf
… und kennt drei Kategorien für die Einordnung möglicher Fälle von verfassungsfeindlichen Bestrebungen
Vgl. Deutscher Bundestag: Definitionen und Einordnung
Verlauf der Einstufungen
2019
Bereits im Januar 2019 stufte das BfV die Partei als Prüffall ein. Hierzu gab es ein umfangreiches Gutachten:
2021
Am 25. Februar 2021 gab das BfV die Hochstufung zum rechtsextremistischen Verdachtsfall bekannt. Auch hiergegen hatte die Af* geklagt. Im März 2024 wurde die Rechtskräftigkeit bestätigt.
2025
Parallel hatte das BfV bereits weiter recherchiert und am 5. Mai 2025 erfolgte die nächste Hochstufung der Af* als „gesichert rechtsextrem„.
Das mehr 1000seitige Gutachten dazu war kurz danach von den „konservativen“ Medien Cicero und Nius veröffentlicht („geleaked“) worden. Weitere Medien berichteten:
- https://www.tagesschau.de/inland/afd-medien-publizieren-verfassungsschutz-gutachten-100.html
- FragDenStaat: Belege zur Verfassungsfeindlichkeit der Af*
- Correctiv: Was im Af*-Gutachten steht (und was nicht)
- taz: Feinde der Verfassung – auf 1108 Seiten
- Der Spiegel hat aus den Verfassungsschutzberichten sogar eine Zitatdatenbank erstellt.
Wenige Tage später hatte die Af* gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“
a) Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Hauptverfahren) sowie
b) einen „Eilrechtsschutz“ beim Verwaltungsgericht Köln beantragt.
So kam es zunächst zu einer freiwilligen „Stillhaltezusage“ des Verfassungsschutzes, den Begriff „gesichert rechtsextrem“ bis zum Abschluss der Verfahren nicht zu verwenden.
Punkt b) ist jetzt entschieden, d.h. das Verwaltungsgericht Köln hat (nach 10 Monate) die „Eilentscheidung“ getroffen, dass die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ betrachtet werden darf.
Keine „Ehrenerklärung“
Es wurden bereits fachliche Bedenken zur Entscheidung des Kölner Gerichts laut, denn diese beruht vor allem auf der Analyse des Parteiprogramms – und darin stehen selbstverständlich nur „bereinigte“ Standpunkte. Stattdessen hätten wirkliches Verhalten und relevante Äußerungen mehr berücksichtigt werden sollen. Staatsrechtler Markus Ogorek sagt im beck Magazin dazu: >> In seiner konkreten Gewichtung hat das Gericht dann aber doch wesentlich auf das Parteiprogramm der AfD abgestellt, in dem es wenig verwunderlich nur zwei Funde gemacht hat. <<
Quelle und ausührlicher Artikel: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-koeln-13l1109-25-einstufung-afd-gesichert-rechtsextremistisch
Weiteres Zitat daraus: >> (…) Allerdings sei die Entscheidung des VG Köln wahrlich keine Ehrenerklärung für die Af*, denn das Gericht spricht ja selbst von einem starken Verdacht für extremistische Standpunkte. <<
Nur ein „Etappensieg“
Obwohl diese Entscheidung natürlich von Rechtsaußen „gefeiert“ wird, ist es nur ein „Etappensieg“, denn die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist noch offen:
Hierzu ein weiteres Zitat aus dem o.g. beck Artikel:
>> Zudem sei ungewiss, ob das OVG Münster als Berufungsinstanz und später das BVerwG die rigiden Kölner Anforderungen teilen werde. <<
Auch bei der Deuschen Welle heisst es:
>> Diese Einschätzung ist tatsächlich nur eine Momentaufnahme, denn das abschließende Urteil steht noch aus. Und der AfD ist es schon mehrfach passiert, dass sie am Ende doch verloren hat. <<
Quelle: https://www.dw.com/de/afd-ist-nicht-gesichert-rechtsextremistisch-vorerst/a-76143232
Persönlicher Kommentar
Was aussieht wie ein Fisch und riecht wie ein Fisch, bleibt ein Fisch.
Jedes Verlassen unserer Grundregeln, jedes Aufweichen der Grenzen von Grundgesetz und Verfassung müssen weiterhin deutlich benannt werden. Denn den Menschen, die unter dem Verhalten von Rechtsaußen täglich zu leiden haben, ist die genaue Klassifizierung egal,
Und unseren Enkelkindern ist es auch egal, wenn wir später sagen „Du, das war nur ein Prüffall – tut mir leid, dass es eine Diktatur geworden ist“. Es steht nach wie vor die Frage im Raum: „Was hast DU getan, als sie anfingen …“
Wenn uns OMAS wieder jemand fragt, warum wir nicht lieber „was mit unseren Enkelkindern machen“ – dann kann die Antwort nur lauten: „Genau für DIE machen wir das.“ Und daran hat sich nichts geändert. Im Gegenteil.
Sandra
OMAS GEGEN RECHTS Nord & Bund
kontakt@omasgegenrechts-nord.de






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