<< zurück | Post ID # 37803 | 17.07.2026

# OWL Erklärung: Keine falsch verstandene Neutralität – Klare Kante gegen Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde!

Aus der Arbeitsgruppe NRW AfD Appell für den Bereich Ostwestfalen-Lippe kommt nachstehende Erklärung hinsichtlich des “Neutralitäts-Gespenstes”, das zur Zeit immer mehr politische Entscheidungen beeinflusst.

Vorweg zur Definition:

“Neutralität” wird zunehmend als “politisches Feigenblatt” verwendet, um eine deutliche Positionierung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und gegen Rechtsextremismus zu umgehen. Das ist falsch.

Richtig ist, dass alle Tätigen im öffentlichen Dienst (Politiker:innen, Verwaltungsangestellte usw.) primär u.a. zur Beachtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sind! 

Im Bundestags-Papier “Pflichten von Beschäftigten im öffentlichen Dienst” ist definitiert:

Absatz 2.1.1. – Neutralität
Hierin wird zur PARTEILICHEN Neutralität verpflichtet – umgangssprachlich ausgedrückt: zur Überparteilichkeit, nicht zum “Nichtstun”.

Absatz 2.1.2. – Verfassungstreuepflicht
>> Beamte sind weiterhin gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG und § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Die Verfassungstreuepflicht ist Aspekt der allgemeinen Treuepflicht und somit Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG sowie Bestandteil der nach Art. 33 Abs. 2 GG erforderlichen „Eignung“ zur Führung eines öffentlichen Amtes. So muss schon vor Berufung in das Beamtenverhältnis festgestellt werden, dass der Bewerber die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (vgl. auch § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG bzw. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG). <<

Also ganz deutlich: Der Einsatz für unsere freiheitlich-demokratishe Grundordnung (nochmal: Grundordnung! Nicht für oder gegen eine bestimmte Partei, egal welche) ist nicht nur erlaubt, sondern Pflicht!

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Gemeinsame Erklärung zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechts aus Ostwestfalen-Lippe (OWL)

Statt falsch verstandener Neutralität: Klare Kante gegen Rechtsextremisten und Verfassungsfeinde!

Immer wieder werden wir in der Öffentlichkeit mit dem sogenannten „Neutralitätsgebot“ konfrontiert, dem wahlweise die Schule, Universität, die Volkshochschule oder die gesamte öffentliche Verwaltung verpflichtet sei im “Umgang mit demokratisch gewählten Parteien”.

„Neutralität“ im Sinne der Verfassung bedeutet:

  • eine sachliche Unvoreingenommenheit und Überparteilichkeit, aber keinesfalls eine Wertebeliebigkeit oder eine Positionslosigkeit.
  • Haltungen und Äußerungen außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung müssen klar benannt und entsprechend behandelt werden.
  • Gerade Bedienstete und Beschäftigte des Staates sind darüber hinaus verpflichtet, die demokratischen Werte nicht nur zu repräsentieren, sondern auch zu verteidigen,

Zwei jüngste Negativbeispiele aus Ostwestfalen-Lippe:

In Bielefeld mussten sich zivilgesellschaftliche Gruppen am „Tag der Erinnerung“ schriftlich dazu verpflichten, an ihren Infoständen für „im politischen Wettbewerb stehende und zugelassene Parteien und deren Vertreter*innen, Ziele und Handlungen“ weder zu werben noch diese zu kommentieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften wurde vor Ort durch städtisches Personal überprüft und konkret das Sammeln von Unterschriften für ein AfD-Verbot untersagt.

In Herford wurde durch Intervention der Bürgermeisterin Anke Theisen (CDU) die Durchführung eines Treffens zur Vorbereitung der Gründung eines Bündnisses „Herford bunt und weltoffen-gemeinsam gegen Rassismus und Diskriminierung“ in städtischen Räumen untersagt. Auch hierbei bezog sich die Bürgermeisterin auf dieses sogenannte „Neutralitätsgebot“ und bekommt öffentlich Zustimmung von der AfD.

Personen in öffentlichen Verwaltungen, die dem Schutz der Werte unseres Grundgesetzes in besonderer Weise verpflichtet sind, unterstützen so die unter dem Schlagwort der vermeintlichenNeutralitätsbewahrung“ erhobenen Forderungen der AfD nach Nichteinmischung in ihr politisches Sprechen und Tun. Oder, was noch schlimmer ist: Sie machen bereits die Erwartung solcher Forderungen zur Grundlage ihres eigenen Verwaltungshandelns.

Diese Entwicklung erfüllt uns mit großer Sorge. Für den Umgang mit Organisationen und Parteien, deren explizite Ziele die Abschaffung von zentralen Elementen unserer demokratischen Verfassung sind, die die Würde des Menschen mit Füssen treten, die politischen Gegner*innen mit Verfolgung drohen, die Religionsfreiheit abschaffen wollen und die demokratischen Organe unseres Staates delegitimieren, kann und darf es keine Neutralität geben!

Wir stellen fest:

  • Die Verteidigung unserer Verfassung und unserer demokratischen Werte ist gemeinsame Aufgabe von Politik, Staat und Zivilgesellschaft. Neutralität für Rechtsextremist*innen, Rassist*innen und Verfassungsfeind*innen darf es nicht geben!
  • Die demokratische Zivilgesellschaft braucht Schutz und Unterstützung gegen ihre Feind*innen und nicht bereits die „Schere im Kopf“, wenn es darum geht, klare Haltung zu zeigen! Auch gegen eine verfassungsfeindliche Partei, die in demokratischen Wahlen gewählt wurde.
  • Dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Partei handelt, die verboten gehört, hat nicht zuletzt das Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ deutlich gemacht. Das bedeutet für uns, dass es insbesondere gegen diese Partei auch künftig keine neutrale Haltung geben darf!

Unterstützer*innen:

Paderborner Bündnis für Demokratie und Toleranz, Bielefelder Bündnis gegen Rechts, Bündni gegen Rechts Kreis Gütersloh, Omas gegen Rechts Bielefeld, Bad Salzuflen, Detmold, Gütersloh, Herford, Lemgo, Minden-Lübbecke, Paderborn, Antifaschistischer Arbeitskreis Detmold, Aktionsbündnis Berlebeck gegen Rechts, Lagenser Bündnis gegen Rechts, Löhner Bündnis Gemeinsam für Vielfalt – Gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus, Extertal für Demokratie und Toleranz.

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