<< zurück | Post ID # 39630 | 30.07.2026

# KI Kennzeichnungspflicht ab dem 02.08.2026!

Für alle OMAS wichtig, die Inhalte erstellen (Texte, Bilder, Videos …) und dabei KI Tools benutzen:

Die EU hat mal was richtig gemacht. Sonst sind sie ja eher wegen Bananenkrümmungs-Paragraphen und anderen Absurditäten bekannt, aber das hier ist wichtig, denn der …

… EU AI Act legt fest:
KI Kennzeichnungspflicht ab dem 02.08.2026

Weltweit haben wir in Europa mit dem EU AI Act den ersten gesetzlichen Rahmen, der den Umgang mit KI regelt. Es ist noch nicht alles toll, nicht alles enthalten, aber es ist ein Anfang und es ist richtungsweisend:
EU AI Act (Künstliche-Intelligenz-Verordnung der EU).

Und ein Meilenstein daraus wird in Kürze aktiv, denn:

Ab dem 2. August müssen KI generierte Inhalte ausdrücklich gekennzeichnet werden!

Diese Vorgabe basiert auf Artikel 50 des EU AI Act (Künstliche-Intelligenz-Verordnung der EU).

Auf diesen Seiten finden sich sehr gute, ausführliche Infos dazu, aber lest bitte auch unseren Artikel hier zu Ende, denn wir können KEINE Einzelberatung leisten – Dankeschön!

Praktische Auswirkungen

Was bedeutet das für uns im Web, auf Insta, Signal, Facebook, Tiktok … ? Eine ganze Menge! Sicherheitshalber sollten alle Inhalte, die “irgendwie mit KI erstellt wurden” auch als solche gekennzeichnet werden.

Infos und sogar Vorlagen dazu im Folgenden.

Wenn wir die Zeit finden, werden wir Euch auch noch eigene Vorlagen zusammenstellen, wie Ihr KI Inhalte kennzeichnen könnt, aber im Moment haben wir andere Prioriäten – und wir sind eben KEINE KI 🙂

1. Worum geht es?

Die EU will mit dieser Regelung für mehr Transparenz sorgen und verhindern, dass durch künstliche Intelligenz getäuscht wird. Nutzer:innen sollen erkennen können, ob sie mit einer Maschine kommunizieren oder ob Inhalte (wie Bilder, Videos oder Texte) künstlich erzeugt bzw. stark manipuliert wurden.

2. Was muss genau gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht pauschal für jede Nutzung von KI, sondern betrifft vor allem folgende Bereiche:

Chatbots & Voicebots: Werden Kund:innne oder Nutzer :innen von einem automatisierten System (z. B. im Support) betreut, muss klar erkennbar sein, dass es sich um eine KI handelt.

Deepfakes & synthetische Medien: Fotorealistische oder täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Audios (z. B. generierte Models, veränderte Szenen), die realen Personen oder Orten ähneln, müssen als KI gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind meist nur rein künstlerische, satirische oder offensichtlich fiktionale Werke.

Texte zu „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“: Wenn KI-Texte veröffentlicht werden, die sich mit gesellschaftlich relevanten Themen befassen (z. B. Nachrichten, Politik, Gesundheit, Krisenkommunikation), besteht Kennzeichnungspflicht.

Ausnahme: Wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und die inhaltliche Verantwortung dafür übernimmt, entfällt die Pflicht (reines „Drüberlesen“ reicht rechtlich allerdings nicht).

Nicht betroffen: Klassische Produktbeschreibungen, einige Marketingformen, Code-Erstellung (Softwareprogrammierung) oder einfache Rechtschreibprüfungen fallen in der Regel nicht darunter.

3. Wie muss die Kennzeichnung aussehen?

Die Kennzeichnung muss für Menschen direkt sichtbar sein (z. B. ein sichtbares Label direkt am Bild/Video oder ein klarer Hinweis bei Texten). Unsichtbare Metadaten oder Hinweise im versteckten Alt-Text von Bildern reichen nicht aus.

Die EU stellt hierfür standardisierte Icons und Leitlinien zur Verfügung, es dürfen aber auch eigene, verständliche Hinweise verwendet werden.

4. Wer ist betroffen?

Praktisch ALLE: Jedes Unternehmen, jede Agentur und alle, die irgendeine Form (Videos, Bilder, Texte …) von Inhalte erstellen (Content Creators) bzw. KI für Marketing, Websites, Social Media oder den Kundenservice einsetzen. Das gilt nicht nur im beruflichen / gewerblichen Bereich, sondern auch privat / nicht-kommerziell – eben für alles, was “veröffentlicht” wird.

5. Warum ist das wichtig?

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Zudem soll das Vertrauen der Verbraucher:innen geschützt werden.

Sandra

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